Rente / 07.02.2018

EM-Rente: Psyche bleibt Hauptursache

42,8 Prozent der Frührentner schieden 2016 wegen Kopfproblemen vorzeitig aus dem Beruf: jede zweite Frau, mehr als jeder dritte Mann.

Bad Homburg (sth). Psychische Erkrankungen waren im Jahr 2016 erneut die Hauptursache für die Bewilligung einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Wie aus den jüngsten verfübaren Daten der Deutschen Rentenversicherung hervorgeht, schieden knapp 74.500 Beschäftigte wegen Depressionen, Burn-out, Medikamenten- oder Alkoholabhängigkeit oder einer anderen kopfgesteuerten Erkrankung vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Das entspricht einem Anteil von 42,8 Prozent aller neuen EM-Renten.

Bei den Frauen lag dieser Anteil mit 49,0 Prozent dabei wieder deutlich höher als bei den Männern (36,5 Prozent). Dagegen mussten dreimal so viele Männer wie Frauen alkoholbedingt ihren Beruf an den Nagel hängen. Schon in den Jahren zuvor waren psychische Erkrankungen mit einer Quote von jeweils rund 43 Prozent die mit Abstand bedeutendste Ursache von Erwerbsminderung.

Verlängerte Zurechnungszeit macht sich positiv bemerkbar

Bei der Höhe der Erwerbsminderungsrenten machte sich auch 2016 wieder die im Jahr 2014 um zwei Jahre verlängerte Zurechnungszeit positiv bemerkbar. Sie verlängert rechnerisch die Versicherungszeit der vorzeitig ausgeschiedener Beschäftigten. Im Schnitt bekamen Frührentnerinnen und Frührentner des Jahres 2016 monatlich knapp 697 Euro ausgezahlt; 2015 waren es noch 672 Euro, beim Tiefstand im Jahr 2011 nur 596 Euro gewesen. Damit kletterten die EM-Renten innerhalb von fünf Jahren um knapp 17 Prozent.

Seit Anfang 2018 wird die Zurechnungszeit aufgrund einer im Juni 2017 beschlossenen gesetzlichen Neuregelung schrittweise um weitere drei Jahre bis zum 65. Lebensjahr verlängert. Grund ist der immer noch große Anteil von Betroffenen, die neben ihrer Rente staatliche Grundsicherung benötigen. In diesem Jahr sorgt die Zurechnungszeit dafür, dass die Versicherungszeit neuer EM-Rentnern rechnerisch bis zum Alter von 62 Jahren und drei Monaten dauert. Nach aktuellen Plänen von Union und SPD soll die Zurechnungszeit ab 2019 nochmals erweitert werden – zunächst in einem Schritt bis zu einem Alter von 65 Jahren und acht Monaten, anschließend schrittweise zum 67. Lebensjahr.