
Bad Homburg (sth). Rund 197.000 Unternehmensanzeigen auf Kurzarbeit sind zwischen dem 1. und 25. März bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) eingegangen – etwa 270.000 weniger als im März 2020, aber deutlich mehr als im Januar und Februar des Vorjahres (als es nur 1.300 bis 1.900 waren, d. Red.). Für alle von Kurzarbeit Betroffenen, aber auch für Beschäftigte, die im vergangenen Jahr arbeitslos wurden oder möglicherweise in den kommenden Monaten noch werden, wirkt sich die Corona-Krise auch negativ auf ihre späteren Rentenansprüche aus. Denn die Rentenbeiträge beruhen bei Kurzarbeit auf dem tatsächlich gezahlten (und eventuell vom Arbeitgeber aufgestockten) Gehalt, bei Zahlung von Arbeitslosengeld auf der Basis von 80 Prozent des zuletzt bezogenen Verdiensts.
Nach der hohen Rentenanpassung im vergangenen Jahr – die auf den kräftigen Lohnsteigerungen der Beschäftigten 2019 basierte – wirkt sich die Pandemie-bedingte Wirtschaftskrise seit März 2020 in diesem Jahr auch auf die Bezüge der 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner aus. Während sich die gesetzlich rentenversicherten SeniorInnen in den alten Ländern mit einer Nullrunde zufrieden geben müssen, erhalten die Ost-RuheständlerInnen wegen der gesetzlich geregelten stufenweisen Angleichung ihrer Bezüge an die West-Renten ab dem 1. Juli immerhin noch einen Zuschlag von 0,72 Prozent.
Rentenexperte Steffen erklärt die Zusammenhänge
Der Berliner Rentenfachmann Johannes Steffen – der sich seit Jahrzehnten mit den Auswirkungen der Rentenpolitik befasst – hat jetzt die genauen Zusammenhänge der Rentenanpassung 2021 erklärt. Dazu sei nur so viel vorab verraten: Die Rentenanpassung wird bestimmt von
- der Entwicklung der beitragspflichtigen Entgelte zwischen dem vorletzten und dem vergangenen Jahr,
- der Belastungsveränderung bei den Altersvorsorgeaufwendungen der Erwerbstätigen (Beitragssatz zur Rentenversicherung sowie privater Altersvorsorgeanteil) und
- dem Nachhaltigkeitsfaktor.
Diese Faktoren tragen innerhalb der sogenannten Rentenanpassungsformel in unterschiedlicher Weise zum Ausmaß der jährlichen Rentenerhöhung bei. Darüber hinaus sind die Rentenansprüche der ostdeutschen Rentner in besonderer Weise geschützt, da der "aktuelle Rentenwert" (der den monatlichen Rentenanspruch eines Durchschnittsverdieners nach einem Jahr Beitragszahlung angibt, die Red.) in den neuen Ländern bis 2025 das westdeutsche Niveau erreichen soll.