Die Höhe dieses Betrags wird für jeden Versicherten individuell ausgerechnet. Dieser Berechnung liegt eine Prognose der Rentenversicherung über die bis zum regulären Rentenalter erreichbaren Entgeltpunkte zugrunde. Für eine einigermaßen gesicherte Prognose sollte der Arbeitgeber des Versicherten einschätzen, wie sich das Einkommen des Versicherten künftig entwickelt. Danach wird im Formular der Rentenversicherung gefragt. „Wenn jemand keinen Arbeitgeber hat oder wenn der Arbeitgeber keine Prognose abgeben will, wird der aktuelle Verdienst in die Zukunft fortgeschrieben“, so Fronholt.
Ein recht gut verdienender Arbeitnehmer kann bis zum 63. Lebensjahr beispielsweise auf 60 Entgeltpunkte kommen. Das entspricht beim derzeitigen aktuellen Rentenwert West einer Monatsrente von 1.861,80 Euro. Da die Rente bei einem Eintritt mit 63 vier Jahre zu früh in Anspruch genommen wird, würden die 60 Entgeltpunkte um 14,4 Prozent gekürzt. Das sind 8,64 Entgeltpunkte weniger. Dieses Minus gilt es zunächst auszugleichen, wenn der Betroffene bereits mit 63 in Rente gehen möchte.
Da jedoch ein vorzeitiger Renteneintritt geplant ist – und die Rente damit entsprechend länger bezogen wird – wird auch bei diesen „Ausgleichsentgeltpunkten“ der 14,4-prozentige Rentenabschlag berücksichtigt. Die 8,64 Ausgleichsentgeltpunkte werden daher durch den Faktor 0,856 dividiert (also durch den „Umkehrbetrag“, der sich bei einem Abzug von 14,4 Prozent von 100 Prozent ergibt). Dabei kommt ein Betrag 10,093 Entgeltpunkten heraus. Wer will, kann hier die Probe machen. Wenn der Betroffene im Alter von 63 Jahren 60 „normale“ Entgeltpunkte und 10,093 Entgeltpunkte aus seiner Ausgleichszahlung hat, so kommen insgesamt 70,093 Entgeltpunkte zusammen. Legt man hierauf einen Abschlag von 14,4 Prozent an, so ergeben sich 60 Entgeltpunkte. De facto bedeutet das: Der Betroffene erhält genau die Rente, die seinen eigentlich erarbeiteten Entgeltpunkten entspräche, hätte er bis zum regulären Rentenalter gearbeitet.