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Was kostet eine Photovoltaikanlage?
Über die vergangenen Jahre sind die Preise für Photovoltaikanlagen (PV) erheblich gesunken, innerhalb von 15 Jahren um etwa 75 Prozent. Allerdings haben die Preise zuletzt wieder deutlich zugelegt. Module sind circa 30 Prozent teurer geworden. Gründe sind gestiegene Energie- und Rohstoffpreise sowie ein kräftiger Nachfrage-Boom.
Für eine typische Einfamilienhaus-Anlage mit maximal 10 Kilowatt Peak (kWp) müssen heute grob gerechnet 1300 bis 1700 Euro pro kWp veranschlagt werden. Kleinere Anlagen werden verhältnismäßig teurer, da der Installationsaufwand fast gleich groß und ein kleinerer Wechselrichter nicht viel günstiger ist. Unter Wirtschaftlichkeitsaspekten sollte eine Anlage daher mindestens 7 oder 8 kWp haben.
Allerdings sind viele Fachbetriebe auf Monate hinweg ausgebucht, so dass mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist. Grundsätzlich sollten Sie Angebote gut vergleichen, um unseriöse Offerten herauszufiltern.
Wie wird eingespeister Strom vergütet?
Die Einspeisevergütung wird nach einem etwas komplexen Berechnungsmodell von der Bundesnetzagentur festgelegt. Sie sinkt monatlich um einen bestimmten Prozentsatz, die sogenannte Degression. Diese ist wiederum abhängig vom deutschlandweiten Zubau an PV-Kapazität.
Einfach gesagt: Je mehr Photovoltaikanlagen installiert werden, desto schneller sinkt die Einspeisevergütung. Diese lag im März 2022
- für Dachanlagen bis 10 kWp bei 6,63 Cent pro Kilowattstunde (kWh), im April bei 6,53 Cent
- für größere Anlagen bis 40 kWp bei 6,44 bzw. 6,34 Cent.
Die bei Inbetriebnahme geltende Einspeisevergütung wird in dieser Höhe für 20 Jahre gezahlt, plus das Jahr der Inbetriebnahme. Wer also am 1. Januar eine Anlage in Betrieb nimmt, erhält die Vergütung für 21 Jahre.
Allerdings will die Bundesregierung – Stand April 2022 – das Vergütungssystem ändern, um den PV-Ausbau stärker zu fördern. Einem Gesetzentwurf zufolge soll die Einspeisevergütung wieder auf 6,9 Cent angehoben werden, bis Februar 2023 konstant bleiben und anschließend nur noch halbjährlich sinken.
Volleinspeiser, die den selbsterzeugten Strom komplett ins öffentliche Netz einspeisen, sollen sogar 12,5 Cent/kWh erhalten (für Anlagen bis 10 kWp). Dies dürfte die Nachfrage nach PV-Anlagen weiter anheizen und zu weiteren Preissteigerungen und Lieferengpässen führen.
Welchen Ertrag bringt eine Photovoltaikanlage?
Im Schnitt können Sie in Deutschland einen Ertrag zwischen 900 und 1200 kWh pro 1 kWp installierter Leistung erwarten. Eine 10-kWp-Anlage bringt somit 9000 bis 12.000 kWh im Jahr. Das entspricht etwa dem Durchschnittsverbrauch von drei Haushalten.
Der Ertrag einer PV-Anlage kann allerdings stark schwanken. Er ist unter anderem abhängig von der Ausrichtung und Neigung des Daches, eventuellen Verschattungen zu bestimmten Tages- und Jahreszeiten, der geografischen Lage – im Süden scheint die Sonne im Schnitt häufiger als im Norden – und natürlich den Sonnenstunden des jeweiligen Jahres. Details hierzu bieten die Globalstrahlungskarten des Deutschen Wetterdienstes.
Die besten Erträge bringen nach Süden ausgerichtete Module mit etwa 30 Grad Neigung. Andere Neigungen und Ausrichtungen reduzieren den Ertrag, allerdings meist nicht gravierend. Erheblicher können Verschattungen sein, etwa durch benachbarte Gebäude oder Bäume.
Ohne besondere Maßnahmen dürfte es ein typischer Haushalt schaffen, ein Drittel seines Strombedarfs durch den eigenen Solarstrom zu decken. Wer zusätzliche Maßnahmen ergreift, etwa Wasch- und Spülmaschine bei Sonne laufen lässt oder Kühlschrank und Tiefkühltruhe über Zeitschaltuhren steuert, dürfte eine höhere Autarkie-Quote erreichen, ebenso Besitzer von Elektroautos, die intelligent laden.
Welche Rendite wirft eine Photovoltaikanlage ab?
Die Rendite einer Photovoltaikanlage ergibt sich aus den Anschaffungskosten gegengerechnet zu eingesparten Stromkosten und Einspeiseerträgen. In die Anschaffungskosten sollte auch ein einmaliger Austausch des Wechselrichters einkalkuliert werden. Denn die Geräte leisten viel und laufen oft keine 20 Jahre durch.
Rechenbeispiel 1 (konservativ):
- Eine 10 kWp-Anlage liefert 10.000 kWh Strom im Jahr.
- Die Einspeisevergütung beträgt 6,9 Cent/kWh.
- Der jährliche Stromverbrauch liegt bei 3500 kWh.
- Es wird übers Jahr eine Autarkie-Quote von 35 Prozent erreicht, das heißt: Von 3500 kWh Verbrauch werden 1.225 kWh durch die eigene PV-Anlage gedeckt.
- Strompreis: 35 Cent/kWh.
Ertrag durch Einspeisung/Jahr: 8775 kWh (10.000 kWh abzüglich 1225 kWh Eigenverbrauch) x 6,9 Cent = 605 Euro.
Eingesparte Stromkosten/Jahr: 1225 KWh x 35 Cent = 429 Euro.
Somit ergibt sich ein Ertrag von 1034 Euro pro Jahr. Bei Anlagenkosten von 16.000 Euro (inkl. Wechselrichtertausch) hätte sich die Anlage nach 15,5 Jahren amortisiert.
Auf eine Laufzeit von 20 Jahren gerechnet entspräche dies einer jährlichen Verzinsung von ca. 1,3 Prozent. Allerdings dürften die meisten Anlagen in der Praxis deutlich länger laufen.
Nach 25 Jahren, bei einer Anschlussvergütung von ebenfalls 6,9 Cent/kWh, liegt die Rendite bereits bei 2,4 Prozent.
Rechenbeispiel 2 (optimistisch)
- Die 10 kWp-Anlage liefert 11.000 kWh im Jahr.
- Es wird eine Autarkie-Quote von 45 Prozent erreicht.
- Der Strompreis steigt auf 40 Cent/kWh.
Ertrag durch Einspeisung/Jahr: 9425 kWh (11.000 kWh abzgl. 1575 kWh Eigenverbrauch) x 6,9 Cent = 654 Euro.
Eingesparte Stromkosten: 1575 kWh x 40 Cent = 630 Euro.
Der Jahresertrag steigt so auf 1284 Euro. Die Anlage hat sich nach 12,5 Jahren amortisiert. Jährliche Rendite über 20 Jahre: ca. 2,4 Prozent, über 25 Jahre: ca. 3,5 Prozent.
Nicht berücksichtigt sind hier weitere Einflussfaktoren, etwa Strompreissteigerungen, welche die Rendite erhöhen, bzw. Kreditfinanzierung oder unerwartete Schäden an der Anlage, welche die Rendite schmälern.
Wie sind die Einnahmen aus einer Photovoltaikanlage zu versteuern?
Bei der Besteuerung einer Photovoltaikanlage ist zu unterscheiden zwischen Einkommenssteuer und Umsatzsteuer.
Einkommenssteuer
Wer selbst erzeugten Strom ins Netz oder an andere Abnehmer liefert, wird unternehmerisch tätig. Diese gewerblichen Einnahmen müssen in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden, auf den entstandenen Gewinn wird Einkommenssteuer fällig. Dies kann einen gewissen Aufwand verursachen.
Für kleine PV-Anlagen gibt es daher eine Ausnahme: Anlagen bis 10 kWp auf einem selbst genutzten Wohnhaus können von der Einkommenssteuerpflicht befreit werden. Sie werden vom Finanzamt dann als Liebhaberei eingestuft.
Eventuelle Gewinne müssen Sie nicht mehr angeben. Voraussetzung: Ein Teil des erzeugten Stroms wird selbst verbraucht, und für eventuell vermietete Räume im Haus werden maximal 520 Euro Miete im Jahr erzielt. Eine gute Option für alle, die sich nicht gerne mit Steuererklärungen beschäftigen.
Tipp: Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern können steuerfrei sein (22.12.2021)
Umsatzsteuer
Wenn Sie eine PV-Anlage beim Netzbetreiber anmelden, wird dieser fragen, ob die Einspeisevergütung mit oder ohne Umsatzsteuer erfolgen soll. Der Hintergrund: Wer als gewerblicher Unternehmer einen Umsatz von maximal 22.000 Euro brutto im Jahr erzielt, kann vom Finanzamt als Kleinunternehmer eingestuft und von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden. Dies dürfte auf die meisten privaten Betreiber von PV-Anlagen zutreffen und vereinfacht die Steuererklärung.
Allerdings kann eine Umsatzsteuerpflicht auch Vorteile haben. Denn so können die 19 Prozent Umsatzsteuer auf die Anschaffungskosten der Anlage sowie eventuelle Folgekosten als Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden. Im Gegenzug muss dafür auf die Erträge der Anlage über die gesamte Laufzeit Umsatzsteuer gezahlt werden, auch auf den Eigenverbrauch.
Während die Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung, die man vom Netzbetreiber erhält, an das Finanzamt weitergereicht wird, muss diejenige auf den Eigenverbrauch errechnet werden. Als Basis dazu dient der jeweils aktuelle Strombezugspreis.
Tipp: Betrieb einer Solaranlage: Vorsteuerabzug nutzen (4.5.2022)
Beispiel:
Von den 10.000 kWh Strom, die eine Anlage im Jahr erzeugt, werden 1500 kWh selbst verbraucht. Der Strompreis beträgt 35 Cent/kWh brutto (29,4 Cent netto, 5,6 Cent MwSt). 1500 x 5,6 Cent = 84 Euro. Für den Eigenverbrauch sind somit 84 Euro ans Finanzamt abzuführen.
Eine Umsatzsteuerpflicht lohnt sich somit umso mehr, je höher die Investitionskosten und je niedriger der Strompreis ist.
Was passiert nach 20 Jahren?
Die meisten PV-Anlagen sind nach 20 Jahren immer noch produktiv. Zwar sinkt die Leistung der Module über die Jahre langsam ab, doch viele Markenhersteller geben Leistungsgarantien, zum Beispiel 80 Prozent nach 25 Jahren. Es ist zu erwarten, dass viele Anlagen auch 30 oder mehr Jahre laufen werden.
Für sogenannte Ü20-Anlagen, deren Förderung ausläuft, ist im EEG 2021 geregelt, dass der Netzbetreiber den Strom weiterhin abnehmen und eine Vergütung zahlen muss. Diese orientiert sich am aktuellen Börsenstrompreis.
Die Regelung ist zunächst bis Ende 2027 befristet. Die in den kommenden Jahren auslaufenden Anlagen sind Volleinspeiser, da damals die Vergütung noch höher war als der Strompreis. Sie werden vom Elektriker auf Eigenverbrauch umgeklemmt, so dass möglichst viel Strom selbst verbraucht wird.
Wie jetzt installierte Anlagen in 20 Jahren behandelt werden, ist nicht absehbar. Sicher werden sie aber am Netz bleiben können. Möglicherweise können dann auch kleinere Produzenten ihren Strom direkt an private Abnehmer vermarkten, so wie es jetzt bereits bei größeren Anlagen der Fall ist.
Photovoltaikanlage für Mieter – geht das?
Wer kein Eigenheim mit geeigneter Dachfläche besitzt, kann dennoch in Solarenergie investieren. Mieter können zum Beispiel die Dachfläche vom Vermieter pachten und dort eine eigene Anlage installieren. Auch der Vermieter kann eine Anlage installieren und an den Mieter verpachten. Zudem können mehrere Parteien, zum Beispiel Mieter und Vermieter, gemeinsam in eine Anlage investieren.
Fehlen die Optionen für eine große PV-Anlage, kann ein kleines Balkonkraftwerk eine Alternative sein, das ohne größeren Aufwand ans Hausnetz angeschlossen wird. Dieses zielt allerdings nur auf den Eigenverbrauch, es gibt keine Einspeisevergütung.
Beim Eigenverbrauch ist es noch so, dass dieser nur für den Betreiber der Anlage abgabefrei ist. Für die Belieferung Dritter, zum Beispiel Mieter, muss derzeit EEG-Abgabe gezahlt werden. Dieser Nachteil entfällt jedoch mit dem von der Regierung beschlossenen generellen Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022.
Tipp: Solarstrom vom Balkon: Was Mieter beachten sollten (26.4.2022)
Wo gibt es eine Solarpflicht?
Sich aktiv mit dem Thema Photovoltaik zu beschäftigen, ist aus einem weiteren Grund sinnvoll. Denn immer öfter werden Häuslebauer mit einer Solarpflicht konfrontiert. Dies regeln die Bundesländer oder auch die Kommunen. Und auch im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition gibt es entsprechende Pläne: „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden“, heißt es dort.
Vielerorts ist eine derartige Pflicht bereits umgesetzt.
- In Baden-Württemberg etwa muss seit 1. Januar 2022 auf neuen Nicht-Wohngebäuden Photovoltaik installiert werden, ab 1. Mai auch auf neuen Wohngebäuden. Und ab 1. Januar 2023 gilt die PV-Pflicht zudem bei „umfassenden Dachsanierungen“ im Bestand.
- In Hamburg gilt die Solarpflicht ab 2023 für Neubauten, ab 2025 für Dachsanierungen.
- Ähnliche Vorstöße gibt es auch etwa in Niedersachsen, Berlin, Rheinland-Pfalz oder Bayern.
- In NRW müssen seit 2022 größere Parkplätze mit Photovoltaik überdacht werden.
In weiteren Bundesländern gibt es Pläne. Natürlich gibt es immer auch Ausnahmen, etwa wenn die Investition technisch oder wirtschaftlich nicht vertretbar wäre.