
Berlin (dpa/sth). Bezieher von Erwerbsminderungsrente sollen nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vom 1. Juli 2024 an einen Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent auf diese Leistung erhalten. Das geht aus einem Entwurf für ein Gesetz zur Rentenanpassung hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und über den die „Frankfurter Allgemeine Zeitung” zuvor berichtet hatte. Der Zuschlag würde demnach etwa drei Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland begünstigen – neben rund 1,3 Millionen Erwerbsgeminderten, die bereits vor 2019 eine Frührente erhielten, auch noch mehr als 1,5 Millionen Hinterbliebene.
Wer bereits länger als seit 2014 Erwerbsminderungsrente bezieht, soll dem Entwurf zufolge einen Zuschlag von 7,5 Prozent auf seine Rente erhalten. Personen, die zwischen 2014 und 2019 Erwerbsminderungsrentner geworden sind, bekommen den Plänen zufolge 4,5 Prozent. Die Höhe des Zuschlags zur Rente "orientiert sich – ausgehend von der individuellen Vorleistung an Entgeltpunkten – an der am 1. Januar 2019 geltenden Zurechnungszeit bis zum Alter von 65 Jahren und 8 Monaten", heißt es in dem Regierungsentwurf. Anders als bei zurückliegenden Verbesserungen der Erwerbsminderungsrente sollen damit erstmals auch sogenannte Bestandsrentner profitieren, also Menschen, die nicht erst neu eine Erwerbsminderungsrente erhalten.
Die bereits geltenden Verbesserungen für neue Bezieher von Erwerbsminderungsrente hätten dazu beigetragen, dass der durchschnittliche monatliche Rentenbetrag von rund 628 Euro für den Erstbezug im Jahr 2014 auf rund 882 Euro für 2020 als Einstiegsjahr gestiegen sei. Die Gesetzesänderung will der Minister zusammen mit der turnusgemäßen Rentenanpassung zum 1. Juli dieses Jahres auf den Weg bringen. Das Bundeskabinett will sich nach dpa-Informationen voraussichtlich am 13. April mit dem neuen Vorhaben befassen.
Erwerbsminderungsrente
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