
Nürnberg (sth). Die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde ab dem 1. Oktober steigert die Renten von Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – vor allem von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Das ergibt sich aus den Ergebnissen einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bei der Bundesagentur für Arbeit. Demnach wirkt sich der höhere Mindestlohn - auf Basis der Verdienste im Jahr 2021 - nicht nur auf die Einkommen von Millionen Minijobbern, sondern auch auf 13,4 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse positiv aus. Zudem erhöhen versicherungspflichtig Beschäftigte mit höherem Mindestlohn auch ihren zuvor oft geringen Rentenanspruch. Angesichts von derzeit mehr als 34 Millionen sozialbeitragspflichtigen Jobs würden den IAB-Daten zufolge etwa 4,5 Millionen Beschäftigte bei einem höheren Mindestlohn künftig auch von einer höheren Rente profitieren, ergab eine Berechnung durch ihre-vorsorge.de.
Dabei wirke sich die Mindestlohnerhöhung stärker auf Teilzeitjobs aus als auf Vollzeitjobs, heißt es in der IAB-Studie. Unter den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen seien das Gastgewerbe und die Landwirtschaft mit etwa 50 Prozent von der Mindestlohnerhöhung am stärksten betroffen. Im Verarbeitenden Gewerbe seien es mit knapp zehn Prozent dagegen deutlich weniger. „Die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro wird branchenübergreifend zu höheren Löhnen im Bereich der geringfügig entlohnten Beschäftigung führen. Für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hängt dies jedoch stark von der jeweiligen Branche ab“, berichtet IAB-Forscher Mario Bossler.
Neueinstellungen profitieren mehr als Bestandsjobs
Neueinstellungen würden mit 20 Prozent deutlich häufiger von der Mindestlohnerhöhung profitieren als bestehende sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit rund 13 Prozent, heißt es in der Studie weiter. „Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass die Entlohnung in der Regel mit zunehmender Betriebszugehörigkeit steigt", erläutert Nicole Gürtzgen, Leiterin des IAB-Forschungsbereichs Arbeitsmarktprozesse und Institutionen. Neueinstellungen seien "von besonderem Interesse, weil sich in der Forschung gezeigt hat, dass Betriebe ihre Beschäftigung vorwiegend über weniger Einstellungen an den Mindestlohn anpassen - und kaum durch Entlassungen".