Rente / 25.02.2020

"Keine verfassungswidrige Zweifachbesteuerung"

Bundesregierung bleibt bei ihrer Haltung: Durch die Umstellung der Rentenbesteuerung wird niemand doppelt belastet.

Das Bild zeigt die Hand eines Mannes, der seine Steuererklärung ausfüllt.

Berlin (sth). Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Position: Durch die geänderte Besteuerung von  Alterseinkünften seit 2005 trete "keine verfassungswidrige Zweifachbesteuerung" von Altersvorsorgekosten auf, heißt es in ihrer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Nachfrage der FDP-Fraktion zu diesem Thema. Eine Zweifachbesteuerung läge nur dann vor, "wenn der aus versteuertem Einkommen geleistete Teil der Altersvorsorgeaufwendungen höher ist als die voraussichtlich steuerunbelastet zufließenden Rententeilbeträge", so die Regierung. Erst vor Kurzem hatte sie sich zu einer weiteren Anfrage der Liberalen ähnlich geäußert.

In ihrem Schreiben betont die Regierung, dass auch Bundesfinanzhof-Richter Egmont Kulosa, der im Herbst 2019 mit der These für Aufsehen gesorgt hatte, es werde langfristig zu einer unzulässigen Zweifachbesteuerung der Renten kommen, "die derzeit bestehende Regelung der Besteuerung der gesetzlichen Renten für verfassungsrechtlich zulässig" halte. Zudem sei die Bundesregierung der Auffassung, dass die Rentnern "steuerunbelastet zufließende Rentenzahlung größer ist als die Summe der jährlich steuerfreien Teile seiner Rentenbezüge".

In Expertenkreisen ist das Problem jedoch weiterhin umstritten. Während Ex-Rentenversicherungs-Chef Franz Ruland seit Jahren vor einer anstehenden Doppelbesteuerung der Renten warnt, äußerten sich Experten der Rentenversicherung Ende Januar bei einer Anhörung im Bundestag zurückhaltend. Relevant sei vor allem, "wie die aufgrund des steuerlichen Grundfreibetrags sowie der Regelungen zum Sonderausgabenabzug für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge effektiv nicht der Besteuerung unterliegenden Teile der Rente in diesem Zusammenhang einzuschätzen sind", sagten die Rentenversicherungs-Fachleute. Sie betonten aber zugleich, die Frage der Doppelbesteuerung müsse "weiter verfolgt und gegebenenfalls gegengesteuert werden".

Mehr zum Thema:

http://dip21.bundestag.de

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zur möglichen Verfassungswidrigkeit der Rentenbesteuerung (pdf)

www.ihre-vorsorge.de

Bericht auf www.ihre-vorsorge.de über die Rentenbesteuerung vom 13.02.2020

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Autor

Stefan Thissen