
Was ist passiert?
Die Bundesregierung hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 24. Januar 2022 gestoppt. Dies bedeutet, dass seither keine Anträge mehr gestellt werden können. Betroffen sind alle Kredit- und Zuschussprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW )für Effizienzhäuser und Einzelmaßnahmen – im Neubau wie in der Sanierung.
Laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) konnten zum Zeitpunkt des Förderstopps insgesamt rund 24.000 Anträge noch nicht bewilligt werden. Von diesen hätten sich rund 22.000 Anträge auf Gebäude nach Effizienzhausstandard 55 bezogen. Deren Förderung wäre ohnehin zum 1. Februar 2022 ausgelaufen – was den besonderen Run im Januar erklärt.
Rund 1300 Anträge betreffen laut Ministerium Effizienzhäuser 40, 40 Plus und weitere, nur etwa 700 beziehen sich auf eine Sanierung. Gefördert werden soll nach dem Willen der Politik aber künftig vor allem die Sanierung. Dagegen habe sich der Effizienzhausstandard 55 über die vergangenen Jahre ohnehin quasi als Neubaustandard etabliert.
Was passiert mit bewilligten Anträgen?
Wer bereits einen Bewilligungsbescheid erhalten hat, darf sich auf der sicheren Seite wähnen. Denn alle zugesagten Förderungen seien ungeachtet der leeren Fördertöpfe mit den entsprechenden Mitteln belegt, heißt es von der KfW. Verbraucherschützer sehen zudem eine klare Rechtsposition.
Mein Antrag ist noch nicht bewilligt worden. Was kann ich tun?
Im Prinzip nur warten. Die Bearbeitung der Anträge ist vorerst gestoppt. Daher wird es voraussichtlich vorerst keine weiteren Zusagen der KfW geben.
Derzeit rechnen das Bundesministerium und die KfW offenbar nach, wie die noch vorhandenen Mittel und die Nachfrage zusammengebracht werden können. Unvollständige Anträge, zu denen noch Angaben fehlen, sollen laut KfW nicht benachteiligt werden.
Vorstellbar ist folgendes Szenario:
Die offenen Effizienzhaus-55-Anträge werden abgelehnt. Wer einen Antrag gestellt hat, bekommt ein bereits in Aussicht gestelltes Darlehensprogramm angeboten, um Härtefälle zu vermeiden. Für die Effizienzhaus-40-Anträge und solche im Bereich energetische Sanierung wird geprüft, wie weit die noch verfügbaren Mittel reichen. Auch hier wird es möglicherweise vergünstigte Kreditangebote als Alternative geben.
Ungeachtet dessen dürfte die Förderung der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden – ein zentrales Anliegen der neuen Regierung – schon bald wieder aufgenommen werden. Die Neubauförderung scheint etwas ungewisser. Hier ist künftig vermutlich mit deutlich strengeren Standards zu rechnen. Die Rede ist von einer „klimapolitisch ambitionierten, ganzheitlich orientierten Förderung für neue Gebäude“.
Wann es neue Informationen zu den jetzt in der Schwebe hängenden Anträgen und neuen Förderprogrammen geben wird, ist ungewiss. Laut BMWK spreche man hier allerdings „eher von Wochen denn von Monaten“.
Ich bin in der Planungsphase, habe aber noch keinen Antrag gestellt
Wer eine energetische Sanierung plant und etwas Zeit mitbringt, sollte auf die neuen Förderangebote warten, deren „möglichst schnelle“ Wiederaufnahme das Wirtschaftsministerium angekündigt hat. Zudem empfiehlt es sich, die Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu prüfen. Wer einen Neubau plant, sollte seine Finanzierung „auf Herz und Nieren“ prüfen, raten Verbraucherschützer – und sich auf ein Szenario ohne KfW-Förderung einstellen.
Sind Zuschüsse des BAFA fürs energetische Sanieren betroffen?
Nein, die BAFA-Zuschüsse im Rahmen der Bundesförderung effizienter Gebäude (BEG) laufen unverändert weiter. Sie betreffen verschiedene Einzelmaßnahmen, zum Beispiel Heizungserneuerung oder Dämmung. Zwar gibt es auch hier aufgrund der attraktiven Förderbedingungen viele Anträge. Ein Schicksal wie die KfW-Förderung dürfte die BAFA-Förderung aber nicht nehmen. Beim BMWK geht man davon aus, dass hier ausreichend Mittel bereitgestellt werden.
Was raten die Verbraucherschützer?
Verbraucherzentralen sehen die Gefahr, dass die finanzierenden Kreditinstitute den Wegfall der Förderung ausnutzen und Verbrauchern stattdessen teure eigene Kredite verkaufen könnten, um deren Finanzierungslücke zu schließen. „Wir fürchten, dass sich Bauherren in Not allzu leicht in andere Finanzierungen drängen lassen“, sagt etwa Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Bauer rät, nichts zu überstürzen, mehrere Angebote einzuholen und sich im Zweifel neutral beraten zu lassen, zum Beispiel von einer Verbraucherzentrale. Im Verhältnis zwischen KfW und Antragsteller kann die Verbraucherzentrale nicht beraten. Lediglich im Verhältnis zwischen finanzierenden Kreditinstituten und Verbrauchern könnte man eventuelles Beratungsverschulden prüfen, falls die Bank den Eindruck erweckt haben sollte, dass die KfW-Mittel sicher seien, heißt es.
Wer die Zeit hat, sollte auf das in Aussicht gestellte Darlehensprogramm der KfW für diejenigen warten, deren Anträge nicht bewilligt wurden. Die Verbraucherschützer fordern, dass dieses Darlehensprogramm für baureife Projekte von den Kreditinstituten vermittelt werden müsse.
Vorsicht vor energetischem „Downsizing“
Verbraucherschützer befürchten zudem, dass geplante Bauprojekte mangels Förderung nun abgespeckt werden, um Baukosten zu sparen. Davon rät Experte Bauer in jedem Fall ab. Angesichts steigender Energiepreise führe am energieeffizienten Bauen und Sanieren kein Weg vorbei.