
Bad Homburg (kma/hib). Ob das im Koalitionsvertrag enthaltene Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Medikamente umgesetzt wird, ist offenbar noch unklar. „Der Meinungsbildungsprozess über die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung ist zu diesem Punkt noch nicht abgeschlossen“, heißt es dazu in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen. Dabei haben sich CDU und SPD im Koalitionsvertrag eigentlich darauf geeinigt, sich für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einzusetzen, „um die Apotheken vor Ort zu stärken.“
Grundlage für den Meinungsbildungsprozess sei eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 19. Oktober 2016. Der EuGH hatte entschieden, dass die in Deutschland geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente die ausländischen Versandapotheken benachteiligt und daher gegen EU-Recht verstößt. Einen „ernstzunehmenden Versandhandel“, wie es die Bundesregierung nennt, betreiben nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken derzeit nur etwa 150 der 19.748 Apotheken in Deutschland. Nach dessen Angaben erwirtschaften die Apotheken nur ein bis zwei Prozent des Umsatzes mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch den Versand dieser Medikamente.
Weitere Informationen
Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Grünen der Internetseite des Bundestages (PDF)