Gesundheit / 28.08.2017

Kraftfahrzeughilfe: Unterstützung für den Arbeitsweg

Die Kraftfahrzeughilfe ist eine oft unbekannte Leistung der deutschen Rentenversicherung

Beschilderung von zwei Behindertenparkplätzen vor einer Wand. Bildnachweis: Getty Images/iStockphoto © schulzie

Weil auch der Weg zur Arbeit und wieder nach Hause zu den Voraussetzungen für eine Berufstätigkeit gehört, unterstützt die deutsche Rentenversicherung Menschen, die gesundheitlich beeinträchtigt sind, mit der Kraftfahrzeughilfe. Was klingt wie ein Automobilclub, gehört zu den wichtigsten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Wer seinen Arbeits- oder Ausbildungsplatz wegen einer Behinderung nur mit dem Auto erreichen kann, kann Zuschüsse beantragen.

Rechtsanspruch für Behinderte

Einen Rechtsanspruch auf Zuschüsse haben Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Behinderte (mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 Prozent). Voraussetzung ist, dass Betroffene wegen Art oder Schwere ihres Handicaps für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsplatz auf die Benutzung eines eigenen Autos angewiesen ist und nicht auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen können.

Höhe der Zuschüsse

Im Regelfall wird die Beschaffung eines Fahrzeugs mit bis zu 9.500 Euro gefördert. Wenn die Behinderung es erforderlich macht, kann im Einzelfall aber auch ein höherer Betrag zugrunde gelegt werden. Der Zuschuss ist einkommensabhängig und kann bei höheren Einkommen ganz entfallen. Alleinstehende Behinderte können bis zu einem monatlichen Nettoeinkommen von gut 2.232 Euro noch zumindest eine Teilförderung in Höhe von 1.710 Euro für die Neuanschaffung eines Autos erhalten.

Wie hoch der Zuschuss jeweils ist, ist in der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung geregelt.

Bei einem Nettoeinkommen von Förderung
0 Euro - 1.190,00 9.500,00
1.091,00 - 1.339,00 8.360,00
1.340,00 - 1.488,00 7.220,00
1.489,00 - 1.637,00 6.080,00
1.638,00 - 1.785,00 4.940,00
1.786,00 - 1.934,00 3.800,00
1.935,00 - 2.083,00 2.660,00
2.083,00 - 2.232,00 1.710,00

Nicht nur Neuwagen

Betroffene müssen sich dafür nicht unbedingt einen Neuwagen anschaffen. Auch ein Gebrauchtwagen wird gefördert. Er muss dann allerdings noch mindestens halb so viel wert sein wie ein entsprechender Neuwagen.

Die notwendigen Kosten für eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung (z.B. ein schwenkbarer Fahrersitz), ihren Einbau, ihre technische Überprüfung und Reparatur werden zusätzlich voll übernommen – ohne Einkommensprüfung. Darüber hinaus können auch Zuschüsse zur Erlangung eines Führerscheins gewährt werden.

Kraftfahrzeughilfe beantragen

Die Leistungen werden – je nach Zuständigkeit im Einzelfall – vorwiegend von den Trägern der gesetzlichen Renten-, Unfall- oder Arbeitslosenversicherung und der Kriegsopferfürsorge gewährt. Für gehandicapte Arbeiter und Angestellte mit weniger als 15 Arbeitsjahren sind die Arbeitsagenturen zuständig. Ab mindestens 15 Arbeitsjahren liegt die Zuständigkeit bei der Deutschen Rentenversicherung. Die Anträge auf Kraftfahrzeughilfe kann man auf deren Internetseite herunterladen.

Der angegangene Kostenträger muss innerhalb von zwei Wochen prüfen, ob er für Ihren Antrag zuständig ist. Ist dies nicht der Fall, so muss der den Antrag unmittelbar an die zuständige Stelle weiterleiten.

Finanzielle Vorteile

  • Viele Kfz-Händler gewähren Behinderten Rabatte beim Autokauf. Mehr Informationen gibt es beim Bund behinderter Auto-Besitzer unter www.bbab.de.
  • Bei der KFZ-Steuer gibt es einen Nachteilsausgleich für Behinderte. Sie können gegebenenfalls von der Steuer befreit werden. Dies gilt dann, wenn im Behindertenausweis die Merkzeichen „aG“, „H“, oder „BL“ aufgeführt sind. Mit „G“ haben die Betroffenen Anspruch auf eine halbe Steuerbefreiung.

Weitere Informationen

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Autor

Rolf Winkel