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Wer krank wird, bekommt als Angestellter zunächst Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Bis zu sechs Wochen fließt das normale Gehalt damit weiter. Gesetzlich Versicherte erhalten nach diesen sechs Wochen Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse – allerdings mit einem zum Teil deutlichen Abschlag gegenüber dem regulären Gehalt. Selbstständige und Freiberufler haben weder die Lohnfortzahlung und in vielen Fällen auch gar keine Absicherung über die gesetzliche Krankenkasse. Sie sollten mit einer Krankentagegeldversicherung selbst vorsorgen.
Krankengeld, Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld – was ist der Unterschied?
Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Angestellte erhalten es nach dem Ende der Lohnfortzahlung. Die Höhe richtet sich nach Ihrem regelmäßigen Einkommen. Im Allgemeinen sind das 70 Prozent vom Brutto, jedoch höchstens 90 Prozent vom Netto.
Das Krankengeld ist auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 112,88 Euro pro Tag (Stand: 2022) begrenzt. Von den 112,88 Euro werden noch Beiträge für die Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und die Pflegeversicherung abgezogen. Letztlich kommen knapp 100 Euro zur Auszahlung. Bei der Steuer unterliegt das Geld dem Progressionsvorbehalt. Es wird also indirekt mit dem übrigen Einkommen des Jahres besteuert.
Das Krankentagegeld ist eine Leistung einer privaten Zusatzversicherung, der Krankentagegeldversicherung. Die Höhe können Sie selbst bestimmen. Maximal kann das aktuelle Nettoeinkommen abgesichert werden.
Daneben bieten Versicherer auch gerne eine Krankenhaustagegeldversicherung an. Sie zahlt lediglich dann den vereinbarten Tagessatz, wenn Sie ins Krankenhaus stationär aufgenommen werden. Die Versicherung ist nicht nötig, zumal die stationären Aufenthalte und damit auch der Tagegeldanspruch immer kürzer werden. Sie dient nicht dazu, wegfallendes Einkommen zu ersetzen, sondern war ursprünglich dafür gedacht, Mehrkosten im Krankenhaus abzudecken.
Wer braucht eine Krankentagegeldversicherung?
Grundsätzlich jeder, der bei einer längeren Krankheit einen Einkommensverlust erleidet, den er mit eigenen finanziellen Mitteln nicht dauerhaft auffangen kann.
Beispiel:
Ein Angestellter verdient 1700 Euro brutto und 1100 Euro netto. Ab dem 43. Krankheitstag erhält er lediglich 870 Euro Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Es entsteht eine Lücke von 230 Euro oder rund 20 Prozent.
Bei einem Gutverdiener mit 7500 Euro Brutto und 4300 Euro netto fließen rund 3000 Euro Krankengeld. Die Lücke ist mit 1300 Euro und rund 30 Prozent sogar noch eklatanter.
Die Praxis zeigt, dass in beiden Fällen schnell ein finanzielles Loch entsteht, das ohne Krankentagegeldversicherung nicht zu füllen ist.
Die Beispiele oben zeigen ganz gut, wie man rechnen muss: Fehlen bei 1100 Euro Nettoeinkommen und 870 Euro Krankengeld 230 Euro, sollte ein Tagessatz von 7,50 Euro vereinbart werden. Bei 1300 Euro Differenz sind es rund 40 Euro pro Tag.
Was gilt für Selbstständige und Freiberufler?
Etwas anders müssen Selbstständige und Freiberufler rechnen, die keinen Arbeitgeber haben, der den Lohn sechs Wochen fortzahlt. Sie können Krankentagegeld ab dem ersten Tag einer Erkrankung absichern und damit den Beginn der Zahlung bestimmen. Allerdings kostet ein solcher Schutz vom ersten Tag an meist deutlich zu viel Prämie und ist auch nicht sinnvoll. Meist laufen bei Unternehmern Zahlungen auf offene Rechnungen noch für drei bis vier Wochen ein, sodass der Beginn des Krankentagegeldes in diesen Zeitraum gelegt werden sollte.
Versicherungsbedingungen genau erklären lassen
Die Vertragsbedingungen entscheiden darüber, ob und wie unkompliziert die Leistungen im Schadensfall fließen. So sehen die Verträge meist eine Wartezeit vor, bis Sie eine Leistung erstmals in Anspruch nehmen können.
- Der Versicherer sollte auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichten. Andernfalls kann er Sie vor die Tür setzen, wenn Sie die Versicherung häufig(er) in Anspruch nehmen müssen.
- Eine Erhöhung des Tagesatzes sollte möglich sein, wenn sich das Einkommen erhöht, und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Damit ist sichergestellt, dass die Ersatzleistung bei Krankheit mit dem Einkommen „mitwächst“.
- Was ist, wenn die Erkrankung mit Leistungen der Tagegeldversicherung in eine Berufsunfähigkeit übergeht? Gute Verträge sehen vor, dass die Leistungen zumindest eine Zeit lang parallel laufen können.
- Wichtig ist es zudem, sich den Leistungsumfang in besonderen Lebenssituationen wir eine Schwangerschaft oder einer Arbeitslosigkeit genau erklären zu lassen – ebenso den Anspruch auf Kinderkrankentagegeld.
Gesundheitsprüfung bei der Krankentagegeldversicherung
Die Krankentagegeldversicherung sieht – wie jede private Krankenversicherung – vor der Aufnahme eine Gesundheitsprüfung vor. Sie müssen die Fragen des Versicherers im Antrag beantworten und zusätzlich gegebenenfalls Fragebögen ausfüllen und ärztliche Untersuchungsberichte vorlegen. Gerade bei erst ausgeheilten Erkrankungen oder chronischen Krankheitsbildern kommt es oft zu Ablehnungen.
Um das zu verhindern, können Sie mit einem Versicherungsvermittler oder -berater eine anonyme Risikovoranfrage stellten. Führt auch das nicht dazu, dass der gewünschte Schutz möglich ist, gibt es vereinzelt immer wieder Aktionen von Krankentagegeldversicherungen ohne oder mit einer reduzierten Gesundheitsprüfung. Zwar sind hier die Absicherungen meist auf einen Tagessatz von maximal 15 Euro begrenzt, aber wenigstens ist der Schutz einfach und ohne umfangreiche Prüfung zu bekommen.
Themen-Schwerpunkt: Berufsunfähig – erwerbsunfähig
Was gilt als Berufskrankheit? Was ist bei Verdacht zu tun? Ab wann gilt man als erwerbsunfähig? Und wer zahlt im Ernstfall? Im Schwerpunkt haben wir aktuelle Informationen zum Thema zusammengestellt.