
Nürnberg/Bad Homburg (sth). Im Frühjahr 2020 schlug die große Stunde des Kurzarbeitergeldes. Innerhalb weniger Wochen stieg damals die Zahl der Beschäftigten, die von ihren Arbeitgebern wegen der Corona-Pandemie in Kurzarbeit geschickt und damit vor der Arbeitslosigkeit bewahrt wurden, bis auf fast sechs Millionen. Eineinhalb Jahre später – im Oktober 2021 – zahlte die Bundesagentur für Arbeit (BA) nach jüngsten eigenen Angaben zwar "nur" noch für 710.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das sogenannte konjunkturelle Kurzarbeitergeld. Doch neue Daten des Münchner ifo-Instituts weisen auf einen wieder steigenden Trend hin: Demnach kletterte die Kurzarbeiterzahl im Dezember auf 879.000. Der Anteil der Kurzarbeiter sei gegenüber dem Vormonat von 2,1 Prozent auf 2,6 Prozent der Beschäftigen gestiegen, so das ifo-Institut.
Auch die Zahl der Arbeitgeber-Anzeigen auf Kurzarbeit – ein wichtiger Frühindikator – ist laut BA zwischen September und Ende Dezember wieder geklettert: von knapp 100.000 bis auf 286.000. "Die im Dezember und November wieder deutlich zunehmende Zahl der angezeigten Personen erklärt sich vor allem mit den infolge der gestiegenen Infektionszahlen zusätzlich ergriffenen Eindämmungsmaßnahmen", schreibt die BA dazu in ihrem jüngsten Monatsbericht. Der Anstieg beruhe "vor allem aus Anzeigen aus der Gastronomie und dem Handel". Zwar lasse sich daraus noch nicht ableiten, wie viele Beschäftigte in den Wintermonaten tatsächlich wieder Kurzarbeitergeld statt ihres regulären Lohns bekommen, so die BA. Es sei aber "von einem Anstieg auszugehen".
Kurzarbeit wirkt sich auch auf die Rente aus – ein wenig
Sollten wegen der derzeit wieder stark steigenden Infektionszahlen tatsächlich bald erneut mehr als eine Million Menschen "auf Kurzarbeit gesetzt" werden, müssten sich die Betroffenen wegen der Auswirkungen auf ihre spätere Rente jedoch kaum Sorgen machen. Zwar würden die für sie gezahlten Rentenversicherungsbeiträge dann auf das "tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt reduziert", erklärt die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Diese Beiträge würden jedoch "auf der Basis von 80 Prozent des Verdienstes, das wegen Kurzarbeit ausgefallen ist, vom Arbeitgeber aufgestockt".
Was das in Euro und Cent bedeutet, verdeutlicht die DRV an einer Beispielrechnung: Ein Arbeitnehmer hatte 2021 einen monatlichen Verdienst in Höhe von 3.000 Euro brutto. Während der Kurzarbeit reduziert sich sein Verdienst auf 1.500 Euro brutto monatlich. Ein Jahr Kurzarbeit erhöht den späteren Rentenanspruch um aktuell 26,67 Euro monatlich. Ein Jahr Beschäftigung ohne Kurzarbeit ergäbe einen aktuellen Rentenanspruch von 29,63 Euro monatlich. Der Unterschied beträgt also rund drei Euro im Monat.