Rente / 24.05.2023

Immer mehr Rentenabfindungen für Witwen und Witwer

Knapp 7800 Hinterbliebene bekamen 2022 nach einer erneuten Heirat keine Rente mehr. Dafür erhielten sie eine Starthilfe für ihre neue Ehe.

Rentnerpaar in Bemudas geht am Strand spazieren. Bild: IMAGO / Panthermedia

Frankfurt/Main (sth). Immer mehr Frauen und Männer in Deutschland erhalten dem Tod ihres früheren Ehepartners oder der -partnerin wegen einer erneuten Heirat eine Rentenabfindung der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Das geht aus aktuellen Daten der DRV hervor, die ihre-vorsorge.de vorliegen. Demnach fielen im vergangenen Jahr insgesamt 7797 Hinterbliebenenrenten wegen Wiederheirats weg – etwa 9,4 Prozent mehr als 2021. Wegen einer neuen Eheschließung nicht weiter gezahlt wurden demnach 3173 Witwenrenten und 4624 Witwerrenten. Anspruch auf eine Abfindung haben Witwen und Witwer, die erneut heiraten und damit auf die ihnen bisher zustehende Hinterbliebenenrente verzichten. Die Rentenabfindung ist in diesen Fällen eine Starthilfe der Rentenversicherung für die neue Ehe. 

Die Höhe der Abfindung hängt unter anderem davon ab, ob zuvor eine große oder kleine Witwen- oder Witwerrente gezahlt wurde: Bei einer großen Witwen- oder Witwerrente bekommen Versicherte grundsätzlich zwei Jahresbeträge der durchschnittlichen Rente der letzten zwölf Kalendermonate als Abfindungssumme. Die Rentenzahlungen für die ersten drei Monate nach Rentenbeginn, das sogenannte Sterbevierteljahr, werden dabei nicht berücksichtigt. Wurde bei der Hinterbliebenenrente eigenes Einkommen angerechnet, ist der Rentenbetrag nach der Anrechnung ausschlaggebend. Die Abfindung der kleinen Witwen- oder Witwerrente wird bei einer Wiederheirat regelmäßig nur noch möglich sein, wenn diese Rente nicht bereits für 24 Kalendermonate bezogen wurde.

Und so errechnet sich die Rentenabfindung (Beispiel):

Rentner Hermann L. ist im November 2018 gestorben. Seine Witwe Maria L. erhielt seit Dezember 2018 eine (große) Witwenrente. Im Mai 2020 hat Maria L. erneut geheiratet. Dadurch endete Ende Mai 2020 auch ihr Anspruch auf Witwenrente. In den zwölf Monaten davor – also von Juni 2019 bis Mai 2020 – erhielt Maria L. duchschnittlich 650 Euro Witwenrente. Ihre Rentenabfindung betrug demnach 15.600 Euro (= 650 Euro x 24 Monate).


Autorenbild

Autor

Stefan Thissen