Rente / 02.02.2022

Midijobber: Verdienstgrenze steigt auf 1.600 Euro

Ähnlich wie Minijobber sollen ab Oktober dieses Jahres auch Beschäftigte im sogenannten Übergangsbereich mehr verdienen dürfen.

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Berlin (sth). Ähnlich wie die Verdienstgrenze für Minijobs soll auch die Gehaltsobergrenze für Midijobs ab Oktober dieses Jahres steigen. Wie aus einem am Dienstag bekannt gewordenen Entwurf des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) hervorgeht, dürfen Beschäftigte im sogenannten Übergangsbereich künftig bis zu 1.600 Euro monatlich verdienen, ohne für ihren Lohn – wie Arbeitnehmer mit höherem Gehalt – die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Dennoch erwerben die Begünstigten einen ihrem vollen Gehalt entsprechenden Rentenanspruch. Bislang lag die Verdienstgrenze für Midijobber bei 1.300 Euro. Die Anhebung hatten die Ampel-Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen.

Das höhere zulässige Gehalt für Midijobber trage nicht nur dem Anstieg der Löhne und Gehälter Rechnung, sondern "bewirkt eine weitergehende Entlastung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit geringem Arbeitsentgelt als bisher", begründet die Bundesregierung ihren Vorstoß. Zudem würden Beschäftigte im unteren Übergangsbereich – also mit einem Gehalt von künftig etwas über 520 Euro – "noch stärker entlastet, um die Grenzbelastung beim Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu glätten und damit die Anreize für geringfügig Beschäftigte zu erhöhen, ihre Arbeitszeit über einen Minijob hinaus auszuweiten".

Auf der anderen Seite werde der Arbeitgeberbeitrag oberhalb der neuen Geringfügigkeitsgrenze zunächst auf die für einen Minijob entfallenden Pauschalbeiträge von 28 Prozent angeglichen und "gleitend auf den regulären Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen", heißt es in dem Entwurf. Für die Beschäftigten folge einem höheren Bruttolohn ein "höherer Nettolohn bei einem im Vergleich zur bisherigen Rechtslage geringeren Einstiegstarif". Damit lohne sich für sie Mehrarbeit "und ein überproportionaler Anstieg ihrer Beitragsbelastung (werde) vermieden".

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Autor

Stefan Thissen