
Bochum (kbs/sth). Minijobber dürfen ab dem 1. Oktober zweimal jährlich die künftige Verdienstgrenze von 520 Euro bis zum Doppelten überschreiten. Das geht nach Angaben der Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) aus dem kürzlich verabschiedeten Gesetz zur Anhebung des Mindestlohns sowie der Mini- und Midijob-Verdienstgrenze hervor. Demnach tritt die bisherige Regelung, nach der die Verdienstgrenze in bis zu drei Monaten pro (Zeit-)Jahr „aus nicht vorhersehbaren Gründen“ unbegrenzt überschritten werden durfte, Ende September außer Kraft.
Gelegentlich ist laut KBS künftig ein unvorhersehbares Überschreiten der Verdienstgrenze in bis zu zwei Monaten innerhalb eines Zeitjahres. Beispiel: Bei einem Minijob, der am 1. Juli begonnen hat, endet das Zeitjahr am 30. Juni des folgenden Jahres. Zudem darf die Verdienstgrenze um maximal 520 Euro monatlich überschritten werden. „Eine Minijobberin oder ein Minijobber darf also grundsätzlich 6.240 Euro über 12 Monate und in begründetem Ausnahmefall höchstens 7.280 Euro im Jahr verdienen“, erläutert die KBS die Neuregelung.
Wichtig für Rentnerinnen und Rentner
Für Rentenbezieherinnen und -bezieher gelten unter Umständen kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenzen. Mit Erhöhung der Verdienstgrenze im Minijob ab dem 1. Oktober 2022 sollten Rentnerinnen und Rentner die Hinzuverdienstgrenze bei der Ausübung eines Minijobs im Blick behalten. Die jährliche Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 Euro für Bezieherinnen und Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung bleibt nach aktuellem Stand für 2022 unverändert. Dieser Grenzbetrag gilt auch für Bezieher der Knappschaftsausgleichsleistung (KAL).
Für Bezieherinnen und Bezieher einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze gilt für das Jahr 2022 noch eine höhere Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro. Die Regierungskoalition hat im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass dieser Grenzbetrag fortgeschrieben werden soll. Insofern werden derzeit für 2023 Modifikationen der Hinzuverdienstregelungen für alle Renten diskutiert; die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.