
Frankfurt (sth). Erst 2025 müssen Beschäftigte und ihre Arbeitgeber mit einem höheren Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung rechnen. Er könnte dann von derzeit 18,6 auf 19,0 Prozent des Verdiensts steigen. Das erklärte am Dienstag der Leiter des Bereichs "Finanzierung und Verteilung" bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV Bund), Holger Viebrok, vor Journalisten in Berlin. Noch im November 2021 hatten die Finanzexperten von DRV, Bundessozialministerium und dem Bundesamt für Soziale Sicherung bereits für 2024 eine Anhebung des Rentenbeitrags auf 19,5 Prozent erwartet.
Ein Grund für die günstigere Entwicklung dürfte neben dem anhaltenden Aufwärtstrend am Arbeitsmarkt die zur Jahresmitte veränderte Formel für die jährliche Rentenanpassung sein. Demnach sorgt unter anderem der vorzeitig wieder in Kraft gesetzte Nachholfaktor für einen langsameren Anstieg der Renten. Durch ihn werden unterbliebene Rentenkürzungen - wie sie etwa 2021 aufgrund des Wirtschaftseinbruchs in der ersten Pandemie-Phase rechnerisch nötig gewesen wären - mit späteren Rentenerhöhungen verrechnet. Zudem werde der Effekt einer Revision der beitragspflichtigen Löhne und Gehälter auf das Rentenniveau durch das Flexirentengesetz von 2016 bereinigt, sagte Viebrok. Durch die Einbeziehung der oft geringen Verdienste von Rentenbeziehenden, die über ihre Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, in die Rentenanpassungsformel war das Rentenniveau im Vorjahr statistisch gestiegen.
Rentenniveau von 48 Prozent wird zur Leitlinie
Künftig solle das jetzt wieder bei etwas mehr als 48 Prozent liegende Rentenniveau zum festen Orientierungspunkt werden, erläuterte der Finanzexperte der DRV Bund. Im Vorjahr war es wegen der Revision der beitragspflichtigen Verdienste vorübergehend auf mehr als 49 Prozent gestiegen. Um das Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent zu stabilisieren, würden zwei Faktoren der Rentenanpassungsformel - der "Beitragssatzfaktor" und der "Nachhaltigkeitsfaktor" - vorläufig keine Rolle mehr spielen, so Viebrok. Die geltende Anpassungsformel werde "ausgesetzt und die Renten werden dann ausschließlich mit der Lohnentwicklung (unter Berücksichtigung der Sozialabgaben auf Löhne und Renten) fortgeschrieben", heißt es dazu im aktuellen Rentenanpassungsgesetz.
Die künftige "(halb)automatische Stabilisierung der Rentenfinanzen" bei einem konstanten Rentenniveau von 48 Prozent solle dadurch sichergestellt werden, dass bei einem für 2025 erwarteten Unterschreiten der Mindest-Rentenrücklage von 0,2 Monatsausgaben der Rentenbeitrag auf schätzungsweise 19,0 Prozent angehoben wird, sagte Viebrok. Zudem solle in diesem Fall der aus Steuermitteln finanzierte Bundeszuschuss an die Rentenversicherung weiter steigen. Schließlich solle nach dem Willen der Ampel-Regierung auch der bis 2025 bei höchstens 20 Prozent begrenzte Rentenbeitrag so lange wie möglich stabilisiert werden: "durch eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen und Beschäftigten an der Altersgrenze sowie durch mehr qualifizierte Einwanderung", erläuterte der DRV-Fachmann.