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2023 gibt es für Ruheständler ein deutliches Rentenplus. Auch die Hinterbliebenenrenten und Erwerbsminderungsrenten werden entsprechend erhöht. Einen Antrag muss dafür niemand stellen.
Um wieviel steigt die Rente im Juli genau?
Der für den Westen geltende aktuelle Rentenwert steigt um 4,39 Prozent. Das heißt: Ein Rentenpunkt (Entgeltpunkt) ist statt bisher 36,02 Euro künftig 37,60 Euro. Wer zum Beispiel bislang brutto eine Rente von 1500 Euro erhalten hat, kann ab Juli dieses Jahres mit brutto 1565,85 Euro rechnen.
Was gilt in den neuen Bundesländern?
Rentnerinnen und Renter im Osten werden mit den Rentnern in den alten Bundesländern gleichgestellt. Ein Rentenpunkt hat ab Juli in Ost und West den gleichen Wert. Der aktuelle Rentenwert Ost steigt um 5,86 Prozent von 35,52 Euro auf ebenfalls 37,60 Euro. Aus einer Bruttorente von 1500 Euro werden in den neuen Ländern ab Juli damit beispielsweise brutto 1.587,90 Euro.
Eigentlich war ein bundesweit einheitlicher Rentenwert erst für Juli 2024 gesetzlich vorgesehen. Da die Löhne in den neuen Ländern jedoch stärker gestiegen sind, ist der Gleichstand von Ost und West bei den Renten bereits ein Jahr früher erreicht.
Wann erfahre ich, was mir die Rentenerhöhung bringt?
Die höhere Rente wird meist Ende Juli ausgezahlt. Die Mitteilung über die Höhe der Rente geht zwischen Mitte Juni und Ende Juli allen Rentnern zu.
So viel Rentenplus bringt die Rentenerhöhung 2023
Bisherige Bruttorente in Euro | Neue Bruttorente ab 1.7.2023 in Euro West | Neue Bruttorente ab 1.7.2023 in Euro Ost |
---|---|---|
500 | 521,95 | 529,30 |
750 | 782,93 | 793,95 |
1000 | 1043,90 | 1058,60 |
1250 | 1304,88 | 1323,25 |
1500 | 1565,85 | 1587,90 |
1750 | 1826,83 | 1852,55 |
2000 | 2087,80 | 2117,20 |
Wie kommt die Rentenerhöhung zustande?
Im Sozialgesetzbuch (SGB) gibt es Rechenregeln, wie die Rentenerhöhung zu berechnen ist. Diese findet man in Paragraph 68 im Sechsten Sozialgesetzbuchs (SGB VI)
Grundsätzlich gilt danach: Die Rentensteigerung hängt vor allem davon ab, wie sich die Löhne und Gehälter der abhängig Beschäftigten entwickelt haben.
Dabei spielen mehrere Faktoren eine Rolle:
Faktor Löhne – deutliches Plus
Für die Rentenerhöhung zählt immer die Entwicklung des Vorjahres. 2023 kommt es darauf an, wie sich die Löhne 2022 gegenüber 2021 entwickelt haben. In diesem Zeitraum beträgt die für die Rentenentwicklung relevante Lohnentwicklung in den alten Ländern 4,5 Prozent. Um diesen Wert – oder anders ausgedrückt: um den Faktor 1,045 – müsste der Rentenwert West steigen, würde allein die Lohnentwicklung berücksichtigt. Die Ost-Renten müssten, berücksichtigt man alleine die Lohnentwicklung, um 6,78 Prozent beziehungdweise - anders ausgedrückt: um den Faktor 1,0678 steigen.
Nachhaltigkeitsfaktor – etwas mehr Rentner
Generell rechnen die Statistiker damit, dass es künftig zunehmend mehr Rentner und immer weniger Beitragszahler geben wird. Das zahlenmäßige Verhältnis beider Gruppen wird durch den „Nachhaltigkeitsfaktor“ abgebildet. Verschlechtert sich dieser Wert – gibt es also weniger Beitragszahler und mehr Rentner – so dämpft das den Rentenanstieg. Und umgekehrt. Auch hier kommt es auf die Entwicklung im letzten Jahr gegenüber dem vorletzten Jahr an – also 2022 gegenüber 2021.
Dieses Mal bringt der Faktor – anders als im Vorjahr – ein kleines Minus von 0,1 Prozentpunkten. Aus dem Wert von – 0,1 Prozent wird der Faktor 0,999. Dieser Faktor sorgt für eine kleine Dämpfung des Rentenanstiegs.
Faktor Beitragssatz – keine Veränderung
Grundsätzlich gilt ein Wippenprinzip: Steigt der Beitragssatz, dann ist das für die Rentenhöhe schlecht. Sinkt der Beitragssatz, dann ist das gut die Rentenhöhe. Dafür sorgt der so genannte Beitragssatzfaktor, der in die Berechnung der Rentenanpassung einfließt.
Allerdings kommt es auch hier nicht auf den aktuellen Beitragssatz an, sondern darauf, wie sich der Satz im letzten gegenüber dem vorletzten Jahr entwickelt hat. 2022 lag der Beitrag bei 18,6 Prozent. 2021 ebenfalls. Das bedeutet: Die Entwicklung des Beitragssatzes spielt dieses Mal bei der Rentenanpassung keine Rolle.
Wie funktioniert die Berechnung der Rentenanpassung?
Die drei Faktoren – Lohnentwicklung, Nachhaltigkeitsfaktor und Beitragssatzfaktor – werden miteinander multipliziert. Das ist dieses Mal ganz einfach, weil sich der Beitragssatz zuletzt nicht verändert hat. Der Beitragssatzfaktor geht deshalb mit dem Wert 1,0 in die Rentenberechnung ein. Die Berechnung funktioniert deshalb in den alten Bundesländern folgendermaßen: Der Nachhaltigkeitsfaktor und der Lohnfaktor werden miteinander multipliziert. 1,045 x 0,999 = 1,0439. Damit steigt der aktuelle Rentenwert um 4,39 Prozent auf 37,60 Euro.
Wie wird bei Ost-Rentnern gerechnet?
Für den Rentenwert Ost sind im Rentengesetz (SGB VI) schrittweise Anpassungsschritte an den West-Wert vorgesehen. 2023 müsste danach der Ost-Wert mindestens 99,3 Prozent des aktuellen Rentenwerts West erreichen. Dieser Wert wird aufgrund der Lohnentwicklung in den neuen Ländern deutlich übertroffen, rechnerisch könnte der Ost-Wert sogar über dem Rentenwert von 37,60 Euro liegen. Doch dies ist durch § 255a SGB VI ausgeschlossen. Deshalb steigt der Rentenwert Ost um genauso viel wie notwendig ist, um den Wert von 37,60 Euro zu erreichen. Und das sind 5,86 Prozent.
Ab | aktueller Rentenwert (West) | aktueller Rentenwert (Ost | ||
Euro | Anstieg in % | Euro | Anstieg in % | |
01.07.2023 | 37,60 | 4,39 | 37,6 | 5,86 |
01.07.2022 | 36,02 | 5,35 | 35,52 | 6,12 |
01.07.2021 | 34,19 | 0 | 33,47 | 0,72 |
01.07.2020 | 34,19 | 3,45 | 33,23 | 4,2 |
01.07.2019 | 33,05 | 3,18 | 31,89 | 3,91 |
01.07.2018 | 32,03 | 3,22 | 30,69 | 3,37 |
01.07.2017 | 31,03 | 1,9 | 29,69 | 3,59 |
01.07.2016 | 30,45 | 4,25 | 28,66 | 5,95 |
01.07.2015 | 29,21 | 2,1 | 27,05 | 2,5 |
01.07.2014 | 28,61 | 1,67 | 26,39 | 2,53 |
Wie geht es mit der Rente weiter?
Bis zum Jahr 2036 steigen die Renten um insgesamt etwa 43 Prozent. Das prognostiziert der Rentenversicherungsbericht 2022. Dies entspricht einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 2,6 Prozent pro Jahr.
Der aktuelle Rentenwert soll von derzeit – erstes Halbjahr 2023 – noch 36,02 Euro auf 51,33 Euro im Jahr 2036 steigen. Aus einer Rente von brutto 1621 Euro (basierend auf 45 Entgeltpunkten) würden dann – 2036 – beispielsweise brutto 2310 Euro werden. Ein Zuwachs um 42,5 Prozent.
Das ist zunächst ein positives Szenario. Es klingt nach Stabilität und die gesetzliche Rentenversicherung hat sich ja auch tatsächlich als stabil erwiesen. Eine andere Zahl verdeutlicht allerdings, dass der Lebensstandard der Rentenbezieher verglichen mit demjenigen der abhängig Beschäftigten sinkt. Das durchschnittliche Jahresbruttoentgelt der Versicherten, also der Beitragszahler, steigt nach der Prognose des Berichts im gleichen Zeitraum von 38.901 auf 66.232 Euro, um 70,26 Prozent also. Das sind rund 28 Prozentpunkte mehr als die Renten steigen.
Das bedeutet: Rentner werden in Zukunft zwar weder mit Rentenkürzungen noch mit einem deutlichen Einbruch ihres Lebensstandards rechnen müssen. Gemessen an dem, was sich Arbeitnehmer leisten können, verschlechtert sich ihre Position zunehmend. Wer das vermeiden will, kommt an einer zusätzlichen privaten Vorsorge nicht herum.
Was ändert sich für Rentner am 1.7.2023 bei der Pflegeversicherung?
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss beim Pflegebeitrag stärker zwischen Kinderlosen und Versicherten mit Kind und bei Letzteren zusätzlich auch nach der Zahl der Kinder unterschieden werden.
Entsprechende Neuregelungen sollen zum 1.7.2023 in Kraft treten. Danach soll der Beitrag für Kinderlose um 0,6 Prozentpunkte von 3,4 auf 4 Prozent steigen. Rentner mit mindestens einem Kind – egal wie alt dieses ist – zahlen künftig 3,4 Prozent statt bislang 3,05 Prozent. Weitere Abschläge von 0,25 Prozentpunkten pro Kind sind möglich, wenn Kinder noch unter 25 Jahre alt sind.