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Anfang 2021 wurde zusammen mit der Grundrente die sogenannten „Grundrentenzeiten“ eingeführt: Millionen Rentnerinnen und Rentnern haben 33 Jahre und mehr mit solchen Zeiten auf dem Rentenkonto. Das bringt ihnen auch mehr Wohngeld oder Grundsicherung im Alter. Wie das funktioniert.
Was kann der Freibetrag bringen?
Beim Wohngeld ein Plus von mehr als 150 Euro monatlich für Alleinstehende und bei Paaren doppelt so viel. Bei der Grundsicherung im Alter ein Plus von bis zu 251 Euro monatlich und bei Paaren doppelt so viel.
Was zählt als Grundrentenzeit?
Dazu gehören alle Pflichtbeitragszeiten aus Erwerbstätigkeit. Das kann auch ein versicherungspflichtiger Minijob sein. Weiterhin noch
- Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Geburtstag des Kindes, bei mehreren Kindern in der Regel bis das jüngste Kind zehn Jahre alt wird
- Zeiten der versicherungspflichtigen Angehörigenpflege sowie
- Zeiten in denen Sie Leistungen bei Krankheit und Rehabilitation erhalten haben.
Beispiel: Eine Mutter hat zwei Kinder mit einem Altersabstand von sechs Jahren erzogen. Sie kommt damit auf 16 Jahre Kinderberücksichtigungszeit. Zudem hat sie zuletzt zwei Jahre lang ihren schwer kranken Vater mit Pflegegrad 2 gepflegt. Diese beiden Jahre wurden als versicherungspflichtige Pflegezeit anerkannt.
Dazwischen war sie 17 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Diese Zeit hat sich nicht mit der Kinderberücksichtigungs- oder der Pflegezeit überlappt.
Insgesamt kommt sie damit auf 35 Jahre (17 plus 2 plus 16) Grundrentenzeiten. Ab März 2023 wird sie die reguläre Altersrente erhalten. Gegebenenfalls erhält sie dann einen Grundrentenzuschlag. In jedem Fall erfüllt sie aber die Voraussetzungen für den Rentenfreibetrag beim Wohngeld und bei der Grundsicherung im Alter.
Wie weise ich meine Grundrentenzeiten nach?
Die Wohngeld- und Sozialämter zählen nicht selbst nach, ob 33 Jahre mit Grundrentenzeiten auf Ihrem Rentenkonto sind. Sie verlangen einen Nachweis. Diesen können Sie folgendermaßen erbringen:
Fall 1: Sie haben Anspruch auf Grundrente
Rund 1,1 Millionen Rentner haben inzwischen von der Deutschen Rentenversicherung einen Bescheid über einen Grundrentenzuschlag (genau: „Zuschlag für langjährige Versicherung“) erhalten. Sie bekommen also Grundrente. Dem Bescheid ist immer eine „Anlage Grundrentenzeiten“ beigelegt. Da in diesem Fall auf dem Rentenkonto immer mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten gespeichert sind, müsste diese Anlage dem Wohngeld- oder Sozialamt reichen, um Ihnen den Rentenfreibetrag zuzugestehen.
Fall 2: Sie beziehen seit Mitte 2021 oder später Rente, haben aber keinen Anspruch auf Grundrente
„In den Bescheiden, die seit Mitte 2021 für Neurentner verschickt werden, gibt es immer auch eine Aufstellung über Grundrentenzeiten“, erklärt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Dies gilt auch, wenn kein Anspruch auf Grundrente besteht. Falls laut der Anlage 33 Jahre mit Grundrentenzeiten auf Ihrem Rentenkonto sind, können Sie diese dem Wohngeld- oder Sozialamt vorlegen. Das müsste anerkannt werden.
Fall 3: Keine Grundrente wegen Einkommensanrechnung
Unter Umständen erhalten Sie keine Grundrente, weil Ihre Einkünfte dafür zu hoch sind. In diesem Fall finden Sie in Ihrer Rentenanpassungsmitteilung Informationen zur Einkommensanrechnung. Achten Sie dabei auf die Formulierung „Auf den Zuschlag für langjährige Versicherung wird Einkommen angerechnet. Das anzurechnende Einkommen hat Ihr Träger der Rentenversicherung zum 1. Januar festgestellt.“
Taucht ein solcher Satz in Ihrer Rentenanpassungsmitteilung auf, so bedeutet dies, dass 33 Jahre mit Grundrentenzeiten auf Ihrem Rentenkonto verzeichnet sind. Denn andernfalls wird gar nicht geprüft, ob Einkommen auf den Grundrentenzuschlag anzurechnen ist. Ob den Wohngeldstellen oder Sozialämtern das als Nachweis der Voraussetzung „33 Jahre mit Grundrentenzeiten“ reicht, kann niemand garantieren. Es ist aber einen Versuch wert.
Fall 4: Sie gehen davon aus, dass 33 Jahre mit Grundrentenzeiten auf Ihrem Rentenkonto verzeichnet sind, haben dafür aber keinen Nachweis
„Sofern die 33 Jahre Grundrentenzeiten nicht mit den bereits vorliegenden Dokumenten nachgewiesen werden können, können sich Betroffene über alle zur Verfügung stehenden Kanäle an die Rentenversicherung wenden“, erklärt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund. „Dazu gehört zum Beispiel auch das Servicetelefon. Die Antworten erfolgen stets per Briefpost“.
Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung
Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Servicetelefon-Nummer 0800 1000 4800 oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
Tipp: Expertenforum nutzen
Haben Sie Fragen zum Thema Rente oder Reha? Nutzen Sie unser Expertenforum! Hier erhalten Sie Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und der DRV Knappschaft-Bahn-See.
Was ist, wenn ich den Nachweis für den Rentenfreibetrag erst später beibringen kann?
Stellen Sie in jedem Fall so schnell wie möglich einen Antrag auf Wohngeld oder Grundsicherung im Alter und beantragen Sie, dass der Rentenfreibetrag berücksichtigt wird. Führen Sie später den Nachweis, so erhalten Sie rückwirkend ab dem Antragsmonat höhere Leistungen beziehungsweise überhaupt Wohngeld oder Grundsicherung.
Wie wird mein Rentenfreibetrag genau berechnet?
In den meisten Fällen sind es 2023 genau 251 Euro im Monat. Die genaue Berechnung ist beim Wohngeld und bei der Grundsicherung im Alter gleich. Sie funktioniert so:
Zunächst werden die ersten 100 Euro Ihrer Bruttorente, also der Rente vor Abzug des Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrags, voll berücksichtigt. Hinzu kommen 30 Prozent der darüber hinaus gehenden Rente.
Beispiel: Bei einer Monatsrente von 500 Euro werden von den 400 Euro Mehrbetrag 30 Prozent = 120 Euro als Freibetrag berücksichtigt. Der Freibetrag beträgt damit insgesamt 220 Euro.
Maximal werden als Freibetrag die Hälfte des Alleinstehenden-Regelsatzes berücksichtigt. Dieser liegt 2023 bei 502 Euro. Die Hälfte davon sind 251 Euro. Das ist der maximale Freibetrag. So hoch ist dieser immer dann, wenn die Rente brutto 603 Euro oder mehr beträgt.
Was bringt der Rentenfreibetrag beim Wohngeld genau?
Was der Freibetrag bringen kann, zeigt folgende Beispielrechnung:
Nehmen wir an, Sie leben in München, sind alleinstehend, beziehen eine Rente von 1500 Euro brutto und zahlen 700 Euro Kaltmiete. Soweit Sie Anspruch auf den Rentenfreibetrag haben, beträgt ihr Wohngeld 291 Euro. Ohne den Rentenfreibetrag wären es nur 134 Euro. Der Freibetrag bringt Ihnen also ein Plus von 157 Euro.
Ob und wie viel Wohngeld Sie erhalten können, können Sie mit einem Internet-Wohngeldrechner ermitteln.
Einen sehr guten Rechner finden Sie hier: www.smart-rechner.de/wohngeld/rechner
Was bringt der Rentenfreibetrag bei der Grundsicherung im Alter genau?
Derzeit erhalten nur 600.000 Senioren Grundsicherung im Alter. Wäre der Rentenfreibetrag bekannter, so wären es weit mehr. Wie die Rechnung funktioniert, zeigt folgende Beispielrechnung:
Nehmen wir an, Sie leben in Stuttgart, sind alleinstehend und beziehen eine Rente von 1100 Euro brutto. Nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bleiben davon 975 Euro. Ihre Miete beträgt 550 Euro, einschließlich Heizkosten. In diesem Fall haben Sie auch ohne Berücksichtigung des Rentenfreibetrags Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Und zwar auf 77 Euro monatlich. Mit Berücksichtigung des Freibetrags sind es 251 Euro mehr, also 328 Euro.