
Offenbach (mjj). Immer wieder fragen Sparen im Forum auf ihre-vorsorge.de, auf welcher Basis sich der eigene Sparbetrag für die Riester-Rente errechnet. Hintergrund: Nur wer als Normal- oder Besserverdiener mindestens vier Prozent des Vorjahreseinkommens in seine Riester-Rente investiert, erhält die vollen Zulagen auf sein Riester-Konto überwiesen. Und die können sich sehen lassen:
- Neben einer Grundzulage von 154 Euro (175 Euro ab 2018),
- zahlt der Staat bis zu 185 Euro Kinderzulage für Kinder, die bis Ende 2008 geboren wurden.
- Bis zu 300 Euro gibt es, wenn das Kind später zur Welt kam.
Voraussetzung ist, dass die Eltern nicht getrennt leben und ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Ist der Sparbetrag niedriger als die vier Prozent, werden die Zulagen anteilig gekürzt. Die richtige Berechnung des Sparbetrags ist also wichtig.
1. Fehlerquelle: Zulagen dürfen eingerechnet werden
Vier Prozent des Vorjahreseinkommens ist viel Geld. Doch der Staat hilft, in dem er erlaubt, dass Sparer die staatliche Förderung einrechnen. Der Eigenbeitrag sinkt somit um die Summen der Zulagen.
2. Fehlerquelle: Es kommt auf das Vorjahreseinkommen an
Die Berechnung des Eigenbeitrags richtet nach dem Einkommen im letzten Jahr. Ist das Einkommen in diesem Jahr gesunken, können also erst im nächsten Jahr die Sparbemühungen zurückgeschraubt werden ohne dass die Zulagen gefährdet werden.
3. Fehlerquelle: Nicht alle Einkünfte zählen
Bei Arbeitnehmern zählt nur das rentenversicherungspflichtige Einkommen – nicht die Einkünfte aus Sparanlagen oder Mieteinnahmen. Das Vorjahreseinkommen lässt sich am besten im Summenteil der Lohn- und Gehaltsabrechnung Ende des Jahres ablesen. In der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Selbstständige erhalten von der Deutschen Rentenversicherung entsprechende Mitteilungen.
4. Fehlerquelle: Mindestens 60 Euro pro Jahr einzahlen
Als absolute Untergrenze müssen Geringverdiener mindestens 60 Euro pro Jahr einzahlen, um die vollen Zulagen zu erhalten. Dieser Mindesteigenbetrag gilt für alle Geringverdiener und Arbeitslose. Beitragsfreie „Null-Verträge“ für verheiratete Partner gibt es nicht mehr. Auch sie müssen nun mindestens 60 Euro pro Jahr in ihre Riester-Rente einzahlen, wenn sie die vollen Zulagen einstreichen wollen.
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