
Bad Homburg (kma). Rentnerinnen und Rentner haben zwar eigentlich keinen Anspruch auf Riester-Förderung, können aber unter Umständen trotzdem die staatliche Zulage erhalten. Wie lange die Zulage fließt hängt davon ab, wann sie in Rente gegangen sind, denn ausschlaggebend für die Riester-Förderung ist das Vorjahresbrutto. Wer 2019 in Rente geht und vorher geriestert hat, hat auch als Rentner noch Anspruch auf die Zulagen aus der Erwerbsphase. Zulagen werden bis zu zwei Jahre rückwirkend gezahlt.
„Für die Berechnung des Mindesteigenbeitrages wird das Einkommen des Vorjahres herangezogen, damit der Anleger seinen Beitrag korrekt berechnen kann“, erklärt Antje Scherbarth von der Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung. Denn im laufenden Jahr seien durchaus Veränderungen in der Höhe des Einkommens möglich, auf die die Sparer dann vielleicht nicht mehr reagieren könnten. Deshalb wird auch die Riester-Zulage immer rückwirkend gezahlt. Die Zulage für 2018 erhalten Sparer erst 2019.
Der Übergang für Neu-Rentner
Ein Beispiel: Elke Meyer ist Angestellte, hat einen Riester-Vertrag und zahlt jedes Jahr ihren Eigenbeitrag. Dafür bekommt sie die staatliche Zulage von 175 Euro. Im April 2019 wird sie in Altersrente gehen. Die staatliche Zulage für 2018 wird Elke Meyer 2019 beantragen. Wenn sie 2018 vier Prozent ihres Vorjahresbruttos (maximal 2.100 Euro) in den Vertrag eingezahlt hat, wird sie sie auch erhalten – im Jahr 2019.
Bis April 2019 zahlt Elke Meyer weiterhin Riester-Beiträge – vielleicht auch darüber hinaus, je nachdem wie ihr Riester-Vertrag gestaltet ist. Auch für diese Zeit steht ihr die staatliche Zulage zu. Antje Scherbarth erklärt: „Für die Zulageberechtigung ist es ausreichend, wenn die persönlichen Voraussetzungen im jeweiligen Beitragsjahr zumindest während eines Teils des Jahres vorgelegen haben.“ Die staatliche Zulage für 2019 beantragt und erhält Elke Meyer dann 2020 – auch wenn sie dann schon längst in Rente ist.
Rentner riestern über Ehepartner oder Minijob
Aber es gibt noch weitere Möglichkeiten, wie Rentner an Riester-Zulagen gelangen können: Wenn ihr Ehepartner noch berufstätig ist und riestert, wäre Elke Meyer mittelbar zulagenberechtigt und könnte weiterhin riestern. Dafür müsste sie nur den Mindesteigenbeitrag von 60 Euro zahlen. Aber auch das ist, so schränkt Antje Scherbarth ein, von den Vertragsbedingungen des jeweiligen Riester-Vertrages abhängig. Denn in vielen Fällen beginnt mit dem Eintritt in die Rente auch die Auszahlungsphase des Riester-Guthabens.
Auch als Minijobber haben Rentnerinnen und Rentner Anspruch auf Riester-Förderung, wenn sowohl sie als auch ihr Arbeitgeber Rentenbeiträge zahlen. Dadurch sichern sie sich nicht nur den Anspruch auf die Riester-Förderung, sondern steigern auch ihre Rente (siehe Flexirente). Vorausgesetzt sie finden einen Riester-Anbieter, dessen Verträge das zulassen. (Artikel: Neue Rentenansprüche für Minijobber dank Flexirente)
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