Altersvorsorge / 12.10.2009

Riestern für Schüler

Kinder und Riestern, das ist doch Unsinn – werden manche sagen. Doch es kann funktionieren.

Jugendliche im Unterricht – Bildnachweis: wdv © J.Lauer

Inhalt

Dafür müssen Schüler jobben, über einen „Minijob mit Aufstockung“ frühzeitig in die Rentenversicherung einsteigen – und natürlich einen Riester-Vertrag abschließen. Das lohnt sich vor allem wegen der staatlichen Sparzulagen, die die jungen Sparer erhalten können. Im ersten Jahr sind es 354 Euro – und danach immerhin 154 Euro pro Jahr. www.ihre-vorsorge.de erklärt, wie das Ganze klappen kann.

Eigenes Geld

Ab 13 sind kleine Jobs erlaubt – ab 15 darf es in den Ferien etwas mehr sein.

Viele Schüler möchten gern ihr Taschengeld durch kleine Jobs aufbessern – etwa in den Sommerferien. Was ist erlaubt? Was gilt bei Steuer und Sozialversicherung und im Arbeitsrecht? Kinder unter 13 dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung jobben – etwa als Schauspieler. Sobald Schüler 13 bis 14 Jahre alt sind, dürfen sie jedoch mit Einwilligung der Eltern regelmäßig leichte Aushilfstätigkeiten übernehmen. Erlaubt sind bis zu zwei Arbeitsstunden pro Tag an maximal fünf Wochentagen. Während der Schule sind Arbeiten nach 18 Uhr in der Regel Tabu, anders in den Ferien. Doch auch dann gilt für 13 bis (unter) 15-Jährige die Zwei-Stunden-Grenze.

Die Tätigkeiten dürfen die Sicherheit, Entwicklung und Gesundheit der Kinder nicht gefährden. Welche Jobs erlaubt sind, ist in der Kinderarbeitsschutzverordnung detailliert aufgelistet. Die Liste reicht vom „Austragen von Zeitungen oder Werbeprospekten“ über die „Betreuung von Haustieren“ bis zur „Ernte und Feldbestellung“.

Ab 15 dürfen Schüler zusätzlich zu den oben erwähnten Zeiten während der Schulferien insgesamt vier Wochen pro Kalenderjahr länger arbeiten. Erlaubt sind bei den Ferienjobs höchstens acht Arbeitsstunden pro Tag zwischen 6 und 20 Uhr an maximal fünf Wochentagen.

Sozialversicherungsbeiträge

In der Regel müssen Schüler, die einer Ferienarbeit nachgehen, keine Beiträge an die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Ein Ferienjob ist eine kurzfristige Beschäftigung, wenn er nicht länger als drei Monate dauert oder auf insgesamt 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist.

Solche geringfügigen Jobs, bei denen das monatliche Einkommen natürlich auch unter 450 Euro liegen kann, kommen auch für Kinder ab 13 und für die wenigen Jüngeren, die eine Tätigkeit ausüben dürfen, in Frage. Ob die Tätigkeit für die Kinder erlaubt ist, prüft die Minijob-Zentrale, bei der die Jobber vom Arbeitgeber angemeldet werden müssen, nicht nach. Hierfür ist die Gewerbeaufsicht zuständig.

Dauert der Beschäftigung länger als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, wird der Job zum Minijob und damit versicherungspflichtig.

Job und Schule

In der Schule müssen Schüler ihre Jobs nicht anmelden. Gegebenenfalls können Eltern allerdings nach einigen Jobwochen beim Klassenlehrer oder bei den Tutoren nachfragen, ob sich das Jobben nachteilig auswirkt. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) gibt hierbei allerdings Entwarnung. Die von ihm erhobenen Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigen, „dass Jobben schulischem Erfolg oder anderen Freizeitaktivitäten nicht entgegensteht“.

Im Gegenteil: Jobbende Schülerinnen und Schüler sind – so das DIW – insgesamt überdurchschnittlich aktive Jugendliche. Allerdings könne man bei denjenigen Jugendlichen, die bereits als Kinder (vor Vollendung des 14. Lebensjahrs) gejobbt haben, im Durchschnitt leicht unterdurchschnittliche Schulnoten beobachten.

Krankenversicherung

Wenn ihre Eltern gesetzlich krankenversichert sind, sind die Schüler in der Regel kostenfrei über ihre Eltern kranken- und pflegeversichert. Dies gilt allerdings nur solange die regelmäßigen Einkünfte der Schüler nicht höher als 360 Euro im Monat sind. Dabei werden auch Kapitaleinkünfte und – soweit vorhanden – Einkünfte aus Vermietung berücksichtigt. Für diejenigen, die einen Minijob ausüben, gilt statt der 360-Euro- eine 400-Euro-Grenze. In Ferienjobs dürfen die Betroffenen kurzfristig und ohne Begrenzung „nach oben“ mehr verdienen, ohne dass die kostenfreie Mitversicherung gefährdet wird.

Kindergeld

Bis 2012 galt eine Einkommensgrenze für volljährige Kinder. Diese gibt es seitdem nicht mehr. Auch volljährige Kinder dürfen volljährige Kinder in Ausbildung unbegrenzt verdienen.

Arbeitsrecht

Auch jobbende Schüler haben Arbeitnehmerrechte – etwa Anspruch auf Pausen, Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Für befristete Arbeitsverhältnisse wie Ferienjobs sind die gesetzlichen Regelungen, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen ebenso gültig sind wie für „normale“ Jobs.

Schüler und Minijob

Für Minijobs gibt es keine Altersgrenze – weder nach unten noch nach oben. Sie kommen für 80-Jährige genauso in Frage wie für 13-Jährige – und theoretisch sogar in den wenigen Ausnahmefällen, in denen kleinere Kinder etwa als Schauspieler bereits jobben.

Was braucht ein Kind, um einen Minijob auszuüben?

„Das Kind braucht eine Sozialversicherungsnummer – und die hat es natürlich in der Regel noch nicht“, sagt Claudia Müller von der Minijob-Zentrale. „Das ist aber kein Problem. Der Arbeitgeber gibt Namen, Geburtsdatum und -ort des Kindes an. Auf dieser Grundlage erhält das Kind dann eine Sozialversicherungsnummer. Der Sozialversicherungsausweis wird ihm dann zugeschickt.“

Minijobs anmelden

Unterm Strich lohnt sich die Anmeldung für auch für den Arbeitgeber des jobbenden Schülers, ob es sich nun um einen privaten Arbeitgeber oder einen gewerblichen handelt. Denn der angemeldete Minijob wird zwar etwas teurer, weil in einem Privathaushalt zum Lohn noch Abgaben in Höhe von maximal fünf Prozent hinzukommen. Verdient ein Schüler 100 Euro fürs Rasenmähen beim Nachbarn, kostet das den Nachbarn damit 105 Euro. Gleichzeitig können die Kosten beim Finanzamt geltend gemacht werden. Wie viel Steuern der Nachbar spart, hängt davon ab, was der Jobber macht. Für Gartenarbeiten oder sonstige handwerkliche Tätigkeiten mindert sich die Steuerschuld um 20 Prozent der Lohnkosten (maximal um 510 Euro im Jahr), im Beispiel also um 21 Euro (20 Prozent von 105 Euro) pro Beschäftigungsmonat. Dient der Minijob ausschließlich der Kinderbetreuung kann der Nachbar in vielen Fällen 2/3 der anfallenden Kosten von der Steuer absetzen.

Und was ändert sich für den Minijobber?

Auch der Minijobber zahlt Sozialversicherungsbeiträge. Dabei gibt es Unterschiede zwischen einem gewerblichen und einem privaten Minijob. Im privaten Minijob zahlt der Arbeitgeber 5 Prozent des Lohnes an die Rentenversicherung und der Minijobber die restlichen 13,7 Prozent (Rentenversicherungsbeitrag 18,7 Prozent, Stand 2017). Im gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber 15 Prozent der Rentenversicherungsbeiträge und der Schüler 3,7 Prozent. 

Beispiel gewerblicher Minijob: Verdient ein Schüler beim Kellnern 350 Euro, dann zahlt er 3,7 Prozent an Rentenversicherungsbeiträgen ein, das sind 12,95 Euro. Dein Arbeitgeber zahlt 15 Prozent, also 52,50 Euro.

Beispiel Minijob im Privathaushalt: Wenn Schüler als Babysitter ein Gehalt von 200 Euro erhalten, zahlen sie 13,7 Prozent an Rentenversicherungsbeiträgen ein, das sind 27,40 Euro. Dein Arbeitgeber schießt 10 Euro dazu, also fünf Prozent.

Vorteil: Anrecht auf Riester-Förderung

Die Zahlung der Beiträge wirkt sich nicht nur positiv auf die spätere Rente und Altersvorsorge aus. Schüler erhalten auch Anspruch auf alle Leistungen der Rentenversicherung, wie Reha-Leistungen oder Erwerbsminderungsrente. Und natürlich Anspruch auf Riester-Förderung.

Es gibt zwar auch die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Aber dann gehen diese Ansprüche verloren.

Anspruch auf staatliche Förderung für die Riester-Rente

Diese Abzüge sorgen dafür, dass die Beschäftigungszeit als vollwertige Versicherungszeit in der Rentenversicherung gilt. Genauso wichtig ist aber: Die Jobber haben als Pflichtversicherte Anspruch auf die staatliche Förderung für die Riester-Rente. Schüler haben dabei im ersten Versicherungsjahr Anspruch auf den Berufsanfänger-Bonus von 200 Euro und zusätzlich auf einen Zuschuss von 154 Euro – insgesamt also auf 354 Euro.

Als Eigenbeitrag zum Riester-Vertrag müssen sie monatlich in aller Regel nur den Mindestbeitrag von fünf Euro zahlen. 60 Euro Eigenleistung bringen ihnen damit im ersten Jahr eine staatliche Förderung in Höhe von 354 Euro – und in den folgenden Jahren jeweils 154 Euro.

Die staatliche Förderung ist dabei allerdings nicht nur im ersten Versicherungsjahr, sondern auch in den Folgejahren daran gekoppelt, dass der Riester-Sparer in einem Jahr mindestens für kurze Zeit – egal wie lange – versicherungspflichtig ist. Gravierende Folgen für den Riester-Vertrag haben solche „Pausen bei der Versicherungspflicht“ allerdings nicht. Sobald die Betroffenen dann wieder versicherungspflichtig sind, haben sie wiederum Anspruch darauf, dass ihr Vertrag durch Zulagen gefördert wird.

Mehr Rente

Schüler, die einen Minijob haben und auf die Rentenversicherungsfreiheit des Jobs verzichten, steigen schon früh in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Was das bringt, erklärt Christian Koopmann von der Deutschen Rentenversicherung Westfalen.

Hätten Sie etwas dagegen, wenn Ihre eigenen Kinder einer Minijob annehmen und auf die Rentenversicherungsfreiheit Jobs verzichten würden?

Christian Koopmann: Gegen einen Job, der sich im Rahmen hält, wie das Verteilen der Kirchenzeitung, hätte ich überhaupt nichts. Und der frühe Einstieg in der Versicherung wäre dann ein zusätzliches Bonbon. Die Kinder würden dann zwar ein paar Euro weniger ausgezahlt bekommen, weil ihr eigener Beitragsanteil abgezogen würde. Doch das würde ich als Vater aus eigener Tasche zuschießen, weil's einfach für die Kinder sinnvoll wäre.

Und einen Riester-Vertrag würden Sie für Ihr Kind auch abschließen.

Christian Koopmann: Auch das. Meistens reicht bereits ein Mindestbetrag von fünf Euro pro Monat. Das ist der Beitrag für Kinder mit geringen versicherungspflichtigen Einkünften, um die volle Zulage zu erhalten. Und das sollte man auch in Jahren ohne versicherungspflichtige Einkünfte durchhalten. Mit steigendem Einkommen kann der Vertrag ja später hochgefahren werden.

Und was bringt der frühe Einstieg in der Rentenversicherung für die spätere Rente?

Christian Koopmann: Auch da sehe ich nur Vorteile. Ein Punkt, an den vielen nicht denken werden, ist die Absicherung gegen das Risiko der Erwerbsminderung. Schon ab dem Moment, wo der versicherungspflichtige Minijob angetreten wird, haben die jungen Jobber Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn die Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall zustande kommt. Und nach zwölf Beitragsmonaten gibt es im Fall der Fälle auch dann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn diese während oder kurz nach der Schulzeit durch einen Freizeitunfall oder eine Krankheit eintritt.

Wer früh anfängt, kann später unter Umständen mehr Versicherungsjahre nachweisen – ist das wichtig?

Christian Koopmann: Klar ist: Wer früher in die Versicherung eintritt, sammelt natürlich auch mehr Versicherungsjahre. Wie die gesetzlichen Regeln für die Schüler von heute im Einzelnen später aussehen werden, wissen wir natürlich nicht. Aber es ist auch künftig nur logisch, dass mehr Versicherungsjahre Vorteile bringen. So gibt es seit 2012 die Rente für besonders langjährig Versicherte: Wer 45 Versicherungsjahre nachweist, kann schon mit 65 Jahren in Rente gehen – und zwar ohne Rentenabschläge.

Freigegeben ab 0 Jahren

Wer einen Riester-Vertrag abschließen möchte, hat die Qual der Wahl. Welchen Vertragstyp soll man wählen?

Banksparverträge

Mit Riester-geförderten Banksparverträgen könne man eigentlich wenig falsch machen, meint nicht nur die Stiftung Warentest. Ihr Urteil fasst die Stiftung so zusammen: „Einfach gut“. Allerdings gebe es bei diesen Verträgen nur mittlere Renditeaussichten – dafür jedoch auch keine Risiken. Eine Mindestaltersgrenze gibt es bei diesen Verträgen meist nicht. Vorausetzung ist, dass Schüler riester-fähig sind.

 

 

Rentenversicherungen

Riester-Rentenversicherungen büßen immer mehr an Beliebtheit ein. Zum einen sind die Abschlussgebühren hoch, das macht die Verträge teuer. Lohnend ist das nur für Sparer mit langem Durchhaltevermögen. Zum anderen ist der Garantiezins von derzeit 0,9 Prozent (Stand 2017) nicht sehr attraktiv.

Und Riester-Rentenversicherungen sind unflexibel. Wer zwischendurch ans Geld muss, hat schlechte Karten. Denn die bei Vertragsabschluss vorausgesagte Rendite kommt nur dann zustande, wenn kontinuierlich Beiträge eingezahlt werden.

Aktien-Fondssparpläne

Wer jung ist, für den kommen Aktien-Fondsparpläne eher als für Ältere in Frage. Zwar ging es an den Börsen in den letzten Jahren überwiegend nach unten. Doch bis junge Riester-Sparer ins Rentenalter kommen, wird es noch das eine oder andere Börsenhoch geben – kalkulieren diejenigen, die (noch immer) auf Aktienpakete setzen. Deshalb könne sich die Riester-Anlage in zertifizierte Fondsparverträge gerade für Jüngere lohnen.

Wichtig ist in jedem Fall: Für alle Riester-Verträge – auch für solche, die in Aktien investieren – ist garantiert, dass sämtliche Einzahlungen, also auch die Zulagen des Staates, für die Auszahlung als Rente zur Verfügung stehen.

Generelle Altersgrenzen nach unten gibt's auch bei den Riester-Fondssparplänen nicht. Mitunter werden hier sogar schon Riester-Verträge „ab Geburt“ angeboten. Von einem solchen frühen Vertragsabschluss halten Experten allerdings wenig. Denn klar ist: Kleinkinder können keine staatliche Förderung zum Riester Vertrag erhalten – und ohne diese Förderung rechnen sich die Verträge kaum. Da sind andere Geldanlagen – zum Beispiel (nicht Riester-geförderte) Fondssparpläne – attraktiver.

Bedenken gegenüber Riester-Verträgen für Schüler

Für den Absatzmarkt von Riester-Produkten sind Schüler bisher kaum eine relevante Zielgruppe. Manche Anbieter wie etwa der Finanzdienstleister MLP stehen Riester-Verträgen, die in sehr jungen Jahren für die Altersvorsorge abgeschlossen werden, auch skeptisch gegenüber. „Wir raten davon ab – zumal die Beiträge nicht für andere Ausgaben wie die Finanzierung des Studiums eingesetzt werden können“, erklärt Miriam Michelsen, Leiterin Vorsorge bei MLP. Erst in späteren Jahren solle geriestert werden. „Da der Riester-Vertrag die Absenkungen des Niveaus der gesetzlichen Altersicherung ausgleichen soll, raten wir unseren Kunden, die staatliche Förderung in Form von Zulagen und Steuervorteilen zu nutzen – aber erst nach dem Einstieg in den Beruf“, so Michelsen.

Eltern bekommen weiterhin Zulagen

Abschließend noch ein Hinweis für Mütter und Väter: Riester-Verträge ihrer Kinder schaden den Eltern nicht. Auch wenn ein Kind einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat und die staatliche Zulage von 154 Euro pro Jahr (175 Euro ab 2018) erhält, können die Eltern weiterhin auf ihren eigenen Riester-Vertrag die Kinderzulage von derzeit 185 Euro bis 2008 geborene Kinder und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder erhalten. Diese fällt erst weg, wenn die Eltern keinen Anspruch auf Kindergeld mehr haben.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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Autor

Rolf Winkel