
Inhalt
Wenn junge Menschen ihr Leben gemeinsam planen, wird spätestens mit größeren gemeinsamen finanziellen Verpflichtungen auch die finanzielle Absicherung ein Thema. Für den Fall, dass einer der beiden stirbt, sollte die hinterbliebene Person versorgt sein.
Eine staatliche Absicherung gibt es in Form der Hinterbliebenenrente, auch als Witwer- beziehungsweise Witwenrente bekannt. Allerdings ist die Hinterbliebenenrente an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Zudem reicht sie in der Regel nicht, um größere finanzielle Verpflichtungen, etwa die Finanzierung einer Immobilie, abzusichern. Eine private Risikolebensversicherung ist daher eine sinnvolle Ergänzung. Sie leistet im Todesfall einen vorher vereinbarten Einmalbetrag.
Risikolebensversicherung „steuerfest“ machen
Grundsätzlich erhält der Versicherungsnehmer den Betrag steuerfrei. Was aber passiert, wenn der Versicherungsnehmer auch die versicherte Person ist?
In diesem Fall fließt die Versicherungssumme in die Erbmasse und wird an den Erben ausgezahlt. Es werden Erbschaftssteuern fällig, je nach Steuerklasse bis 50 Prozent nach Abzug des Steuerfreibetrages.
Bei Ehegatten besteht viel Spielraum, denn hier beträgt der Freibetrag 500.000 Euro. Anders sieht es aber bei nicht verheirateten Lebenspartnern aus. Hier beträgt der Freibetrag 20.000 Euro bei einem Steuersatz von 30 Prozent. Bei einer Versicherungssumme von beispielsweise 500.000 Euro sind das also 160.000 Euro Steuern, wenn die Versicherungssumme in die Erbmasse fließt.
Steuerpflichtiges Erbe (Wert über Freibetrag) |
Erbschafts- steuerklasse I |
Erbschafts- steuerklasse II |
Erbschafts- steuerklasse III |
---|---|---|---|
75.000 Euro | 7 | 15 | 30 |
300.000 Euro | 11 | 20 | 30 |
600.000 Euro | 15 | 25 | 30 |
6 Mio Euro | 19 | 30 | 30 |
13 Mio Euro | 23 | 35 | 50 |
Steuerklasse – Verwandtschaftsgrad | Erbschaftsteuer Freibetrag |
---|---|
I – Ehegatten, Lebenspartner | 500.000 Euro |
I – Kinder, Enkelkinder (wenn deren Eltern verstorben sind),Stiefkinder, Adoptivkinder | 400.000 Euro |
I – Enkelkinder | 200.000 Euro |
I – Eltern und Großeltern | 100.000 Euro |
II – Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder, etc. | 20.000 Euro |
III – Nicht verwandte Erben | 20.000 Euro |
Risiko-Lebensversicherung „über Kreuz“ abschließen
Steuerlich lässt sich dieses Dilemma leicht umgehen. Jeder Partner schließt einen eigenen Vertrag auf das Leben des anderen ab. Stirbt die versicherte Person, bekommt der Versicherungsnehmer als überlebender Partner die Versicherungssumme aus einem eigenen Vertrag komplett steuerfrei ausgezahlt.
Lohnt sich die „Lebensversicherung verbundene Leben”?
Oft wird gerade unverheirateten Paaren auch eine sogenannte Lebensversicherung auf verbundene Leben (Partner-Lebensversicherung) angeboten. Die Idee dahinter: Mit einem Vertrag sind beide Partner im Todesfall versichert. Gezahlt wird die Versicherungssumme aber nur beim Tod der zuerst sterbenden Person – danach erlischt der Vertrag. Und auch bei einem gleichzeitigen Tod beider Personen wird die Versicherungssumme nur einmal ausgezahlt.
Nicht immer aber ist diese Variante ideal, auch wenn sie auf den ersten Blick günstiger erscheint als zwei separate Verträge. Zwar wird beim Tod des zuerst Sterbenden die Versicherungssumme einmalig ausgezahlt. Aber damit ist nicht automatisch sichergestellt, dass zum Beispiel die Kinder finanziell ausreichend abgesichert sind, wenn das Schicksal erneut zuschlägt und auch der zweite Elternteil verstirbt.
Ein Nachteil der verbundenen Risikolebensversicherung besteht für Familien vor allem in der geringen Flexibilität. Beide Eltern werden mit der identischen Versicherungssumme abgesichert, auch die Laufzeit und damit das Ende der Absicherung sind identisch. Damit besteht keine Möglichkeit, die verbundene Risikolebensversicherung so zu gestalten, dass sie individuell zu der Familiensituation passt. Eventuell aber sind unterschiedliche Laufzeiten und auch unterschiedliche Versicherungssummen für eine optimale Absicherung der Familie wichtig.
Außerdem sollten steuerliche Aspekte berücksichtigt werden. Denn bei Partnerschaften muss der Überlebende die Hälfte der Versicherungssumme versteuern und kann nur auf geringe Freibeträge zurückgreifen – siehe oben. Die Überkreuz-Versicherung ist steuerlich meist die bessere Wahl.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Wichtig ist ein ausreichend hoher Schutz in der Risikolebensversicherung. Als Faustformel gilt eine Absicherung des fünffachen Jahres-Bruttogehalts als ausreichend. Bei zum Beispiel 60.000 Euro Einkommen im Jahr sollten also 300.000 Euro abgesichert werden.
Zusätzlich sollten Restschulden mit abgesichert werden. Besteht also noch eine Hypothek von zum Beispiel 200.000 Euro auf die selbstgenutzte Immobilie, sollte die Versicherungssumme aus dem Beispiel von 300.000 Euro auf 500.000 Euro angehoben werden.
Beide Partner versichern
Wichtig ist auch, dass bei Paaren beide Partner abgesichert sind, vor allem, wenn Kinder auf der Welt sind. Stirbt der oder die Hauptverdienende, ersetzt die Risikolebensversicherung das Einkommen oder Teile davon. Unversichert bleibt aber oft die Person, die weniger oder auch gar nichts verdient, weil sie sich um den Nachwuchs kümmert. Stößt aber diesem Partner etwas zu, dann steht die Familie ebenfalls vor finanziellen Herausforderungen. Bleibt der andere Elternteil nicht dauerhaft zu Hause, besteht finanzieller Bedarf für die Kinderbetreuung – und bleibt er zu Hause, fällt sein Einkommen weg oder wird deutlich reduziert: Finanzieller Mehrbedarf ist also auf jeden Fall gegeben und sollte abgesichert werden.
Laufzeit richtig wählen
Der Vertrag sollte erst enden, wenn alle abzusichernden Personen finanziell auf eigenen Beinen stehen – im Idealfall also dann, wenn zum Beispiel die Immobilie abbezahlt ist und wenn Kinder die Ausbildung beendet haben. Meist wird deshalb eine Laufzeit gewählt, die ein Endalter von 60 bis 65 Jahren vorsieht.
Fehlerquelle Vorerkrankungen
Nicht nur beim Vertragsinhalt können viele Fehler passieren, auch beim Antrag kann einiges schieflaufen. Das gilt vor allem für die Risikoprüfung, hier vor allem für Vorerkrankungen. Wer eine dickere Krankenakte hat, sollte seine Versicherbarkeit unbedingt von einem Experten überprüfen lasse, bevor der Antrag gestellt wird. Auf gar keinen Fall sollten Vorerkrankungen verschwiegen werden, weil dann im schlimmsten Fall der Versicherer nicht zahlt und vom Vertrag zurücktritt.
Auf jeden Fall sollte eine Beratung durch einen Experten oder eine Expertin stattfinden. Diese Spezialisten wissen, welche Versicherer mit welchen Vorerkrankungen infrage kommen und sie kennen auch die Risikolebensversicherungen, die Anträge mit vereinfachten Gesundheitsfragen für bestimmte Gruppen wie junge Eltern, Existenzgründer oder Bauherren anbieten und damit den Zugang zur Risikolebensversicherung für junge Paare erleichtern.