Risikolebensversicherung trotz Vorerkrankungen
Um solche Aktionen nutzen zu können, lassen Sie sich von einem unabhängigen Versicherungsberater zeigen, welche Optionen es gibt. Versicherungsberater sind verpflichtet, neutral und bedarfsorientiert zu beraten.
Derzeit bieten mehrere Versicherer Anträge mit vereinfachten Gesundheitsfragen – zum Beispiel bei einer Immobilien- oder Praxisfinanzierung oder für junge Eltern.
Das wollen Versicherer über Ihre Gesundheit wissen
Bei der „normalen” Risikolebensversicherung stellt sich natürlich die Frage: Was wollen die Versicherer denn wirklich wissen? Abgefragt werden im Groben fünf Bereiche:
- Aktuelle und frühere Erkrankungen
- Hobbys und Freizeitverhalten
- Raucherstatus
- Größe und Gewicht
- Dauerhafte körperliche Einschränkungen
Die gesundheitlichen Fragen zielen in der Regel auf Erkrankungen dieser Bereiche ab:
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Chronische Beschwerden
- Tumorerkrankungen bzw. Krebs
- Psychische Krankheiten
- Erkrankungen der Atmungsorgane
- Stoffwechselerkrankungen
- entzündliche Erkrankungen
- Infektionskrankheiten
- Unfälle
- Allergien
Ganz wichtig: Angaben zu gesundheitlichen Einschränkungen der Vergangenheit müssen nicht zeitlich unbefristet gemacht werden. Der Abfragezeitraum umfasst für stationäre Aufenthalte meist zehn Jahre, für ambulante Untersuchungen fünf Jahre und für Drogen- und Alkoholmissbrauch auch fünf Jahre. Das Gewicht wird immer aktuell abgefragt, der Raucherstatus ebenfalls, wobei einige Versicherer ergänzend auch wissen wollen, wie lange Interessenten bereits Nichtraucher sind.
Vorsicht: Allgemeine Fragen!
Manche Risikolebensversicherungen fragen recht offen nach allgemeinen Störungen und Beschwerden in den letzten drei Monaten, die nicht ärztlich behandelt wurden. Klingt erst einmal unproblematisch, kann aber zu Problemen führen. Für Verträge mit solchen Fragen gilt: Finger weg!
Stellen Sie sich vor, Sie beantragen jetzt eine Risikolebensversicherung. In drei Jahren gehen Sie wegen Herzbeschwerden zum Arzt und geben dort an, dass die Beschwerden erstmals vor drei Jahren anfingen, weil Sie es nicht mehr so genau wissen. Leider wären das genau die drei Monate, die abgefragt wurden, und im Leistungsfall – also im Fall Ihres Todes – wird der Versicherer diesen Punkt zu seinem Vorteil nutzen. Leider können Sie den Sachverhalt dann nicht mehr klären.
Keine falschen Angaben machen
Falsche Angaben im Versicherungsantrag fallen fast immer auf und führen dazu, dass die Versicherung die Zahlung verweigert. Ehrlichkeit ist deshalb unbedingt in Ihrem eigenen Interesse. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach der Patientenquittung, auf der alle relevanten Daten zu Vorerkrankungen gespeichert sind. Gehen Sie zu Ihrem Hausarzt, und lassen Sie sich einen Auszug aus der Patientenakte geben – mit diesen Unterlagen kann ein guter Berater den Gesundheitsstatus ermitteln und den Antrag rechtssicher stellen.
Viele Vorerkrankungen: Risikovoranfrage stellen
Gerade bei einer dickeren Krankenakte kann es sinnvoll sein, mit einem kompetenten Berater eine anonyme Risikovoranfrage zu stellen. Dabei werden Ihre Gesundheitsdaten anonymisiert zu einem oder mehreren Versicherern übermittelt und dort bewertet. Der Berater bekommt ein Votum und erfährt, ob und zu welchen Konditionen die Versicherer Sie annehmen. Erst, wenn Sie sich für ein Angebot entscheiden, treten Sie aus der Anonymität heraus und der Versicherer weiß, mit wem er es eigentlich zu tun hat.
Aktionen der Versicherer nutzen
Viele Risikolebensversicherer bieten vor allem Baufinanzierern immer wieder Risikolebensversicherungen mit vereinfachten Gesundheitsfragen an. Dabei werden zum einen die Abfragezeiträume verkürzt, zum anderen aber auch die Anzahl der Fragen deutlich verringert. Das hilft dabei, trotz Vorerkrankungen an den gewünschten Schutz zu gelangen. Ähnliche Aktionen gibt es auch für Menschen, die sich gerade selbstständig machen und zum Beispiel eine Kanzlei oder eine Praxis neu finanzieren.
Die Finanzberatung Bierl hat im Blog einen Überblick über alle Sonderaktionen der Risikolebensversicherungen erstellt, der regelmäßig aktualisiert wird:
Berufsunfähigkeitsversicherung: Hürden liegen höher
Anders sieht es aus, wenn Sie mit Vorerkrankungen Ihre Arbeitskraft absichern möchten. Gerade mit chronischen Erkrankungen, mit psychischen Diagnosen oder Beschwerden am Bewegungsapparat ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung kaum zu bekommen. Oft richtet sich der Blick dann auf andere Versicherungen – wie etwa Grundfähigkeits-, Dread Disease- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen. Die sichern zumindest Teilaspekte der Arbeitskraft ab: So leistet die Grundfähigkeitsversicherung, wenn definierte Fähigkeiten wie Gehen, Stehen, Sitzen oder Autofahren verloren gehen – für bestimmte Berufe kann das einen Ersatz für die Berufsunfähigkeitsversicherung darstellen.
Die Dread-Disease-Police zahlt die versicherte Leistung aus, wenn eine der versicherten Krankheiten ausbricht – unabhängig davon, ob noch gearbeitet werden kann oder nicht. Und die Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet analog der staatlichen Erwerbsminderungsrente, wenn der Versicherte auf dem Arbeitsmarkt in keinem Job mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Gemein ist allen Lösungen aber, dass es ebenfall eine Gesundheitsprüfung gibt – und es ist bei Vorerkrankungen nicht gewährleistet, dass die Familie mit einer der drei Versicherungen finanziell versorgt werden kann.
Wenn es um die Absicherung der Arbeitskraft mit einer BU-Versicherung oder einer anderen Lösung geht, dann kann wie bei der Risikolebensversicherung eine anonyme Risikovoranfrage die beste Wahl sein. Der Berater sammelt die Voten der Versicherer und zeigt Ihnen, wo Sie am besten versichert werden können. Gute Berater wissen auch, welche Versicherer derzeit Aktionen anbieten, der auch Menschen mit Vorerkrankungen einen Zugang zur Absicherung ihrer Arbeitskraft verschafft.
