
Berlin (dpa). Die Forderungen nach einer deutlichen Verlängerung des Kurzarbeitergelds erhalten prominenten Zuspruch aus der Bundesregierung. „Ich will die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf 24 Monate verlängern“, sagte Vizekanzler und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) der „Bild am Sonntag“. Die Corona-Krise werde in den nächsten Wochen ja nicht plötzlich verschwinden. „Unternehmen und Beschäftigte brauchen von der Regierung das klare Signal: Wir gehen mit euch den gesamten Weg durch die Krise, damit niemand auf der Strecke ohne Not entlassen wird.“
Corona-Rezession treibt Kurzarbeiterzahlen in nie gekannte Höhen
Die beispiellose Corona-Rezession führt in Deutschland zu einem nie gekannten Ausmaß von Kurzarbeit. So erhöhte sich die Zahl der Menschen in Kurzarbeit nach letzten offiziellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit im Mai auf 6,7 (April: 6,1) Millionen.
Zum Vergleich: Der bisherige Spitzenwert vor der Corona-Krise stammt vom Mai 2009, als in der Rezession wegen der globalen Finanzkrise 1,44 Millionen Menschen in Kurzarbeit waren.
Das Instrument Kurzarbeit gilt als einer der entscheidenden Stabilisatoren für den Arbeitsmarkt in einer ökonomischen Krisensituation. Sie verhindert Massenentlassungen auf breiter Front und hilft Unternehmen, ihre qualifizierten Belegschaften zusammenzuhalten, um nach Ende der Krise wieder durchstarten zu können. Auf diese Weise sind in Deutschland bislang – anders als in den USA – nicht zig Millionen Menschen in die Arbeitslosigkeit gestürzt.
Kurzarbeitergeld soll von 12 auf 24 Monate verlängert werden
Grundsätzlich gilt derzeit eine Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld von maximal zwölf Monaten. Als die Corona-Krise aufzog, waren allerdings die Zugangsbedingungen für Unternehmen erleichtert worden. In bestimmten Fällen kann die Bezugsdauer zudem bereits jetzt auf bis zu 21 Monate verlängert werden. Im Juni hatten sich schon die Wirtschaftsminister der Länder dafür ausgesprochen, das Kurzarbeitergeld auf 24 Monate zu verlängern.
Teilweiser Lohnersatz inklusive Sozialversicherungsbeiträge
Das Kurzarbeitergeld beträgt regulär 60 Prozent des fehlenden Nettoentgelts – für Eltern mit Kindern 67 Prozent. Nun gibt es aber ab dem vierten Monat des Bezugs 70/77 Prozent, ab dem siebten Monat 80/87 Prozent. Beiträge für die Sozialversicherungen werden von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet.
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