
Berlin/Bad Homburg (drv/sth). Ab 1. Januar 2022 wird das „A1-Verfahren“ für Selbständige digitalisiert. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin. Mit Beginn des neuen Jahres können Selbständige ihre A1-Bescheinigung ausschließlich über das Portal sv.net unter https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/ beantragen. Eine Antragstellung mit Papiervordrucken ist dann nicht mehr möglich. Die Ausweitung des elektronischen Antrags- und Bescheinigungsverfahrens auf Selbständige soll Verwaltungsprozesse weiter vereinfachen und beschleunigen.
Selbständige müssen eine A1-Bescheinigung beantragen, wenn sie vorübergehend im europäischen Ausland, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich arbeiten. Die A1-Bescheinigung dokumentiert, dass für sie auch während der Auslandstätigkeit das deutsche Sozialversicherungsrecht gilt und sich deshalb keine Änderungen für die Zahlung von Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträgen ergeben.