Finanzen / 03.07.2018

Stillstand bei Riester-Verträgen

Weiter nur rund 16,6 Millionen Riester-Verträge – Urteile schwächen Rechte der Sparer

Bad Homburg (kma). Die Zahl der Riester-Verträge in Deutschland stagniert weiter. Seit 2015 gibt es rund 16,6 Millionen Verträge, die meisten von Riester-Rentenversicherungen, gefolgt von Fonds-Verträgen und Wohn-Riester. Das geht aus der Riester-Quartalsstatistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hervor.

Demnach ist die Zahl der Fondsverträge (3,3 Millionen) und der Wohn-Riester-Verträge (1,8 Millionen) weiter leicht angestiegen, Rentenversicherung (10,8 Millionen) werden dagegen immer weniger und die Zahl der Banksparpläne ist mit 715.000 im ersten Quartal 2018 vergleichsweise gering. Den Anteil der ruhend gestellten Verträge schätzt das BMAS auf rund ein Fünftel.

Chance auf Renditen derzeit nur an den Börsen

In der anhaltenden Niedrigzinsphase werden die Anbieter immer unattraktiver, die von niedrigen Zinsen besonders betroffen sind: Der Garantiezins für Lebensversicherung liegt derzeit bei mickrigen 0,9 Prozent. Und auch Banken geben niedrige Zinsen an Kunden weiter. Dass gerade die Zahl der Fondsverträge zunimmt, dürfte an der Niedrigzinsphase liegen.

Chancen auf eine Rendite gibt es derzeit nur an den Finanzmärkten. Der erneute leichte Anstieg bei Wohn-Riester hängt ebenfalls mit der Niedrigzinsphase zusammen: Günstige Konditionen für Immobilienkredite und die staatlichen Zulagen fürs Eigenheim machen Wohn-Riester interessant.

Bürokratie-Monster mit Potenzial

Die Riester-Rente wird für viele Sparer als Altersvorsorge zunehmend unattraktiv. „Sie ist hoch bürokratisch und das ist für viele Sparer oft frustrierend“, sagt Uwe Döhler vom Team Altersvorsorge bei der Stiftung Warentest im Gespräch mit ihre-vorsorge.de. Dabei könnten Zulagen und Steuerersparnis in Zeiten niedriger Zinsen einiges kompensieren.

Zwei Urteile schwächen Riester-Sparer

2018 sollte da eigentlich die Wende bringen: Die Grundzulage stieg von 154 Euro auf 175 Euro und ein neuer Freibetrag in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sorgt dafür, dass Renten aus Riester-Verträgen nicht mehr voll angerechnet werden.

Allerdings gab es in den vergangenen Wochen gleich zwei Urteile, die die Sparer und die Riester-Vorsorge schwächen: Das Landgericht Tübingen hat entschieden, dass Sparkassen Negativzinsen an Kunden mit Riester-Banksparplänen weitergeben dürfen.

Und der Bundesgerichtshof hält es für rechtens, dass Lebensversicherer die versprochene Überschussbeteiligung einbehalten.

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Autor

Katja Mathes