
Berlin (dpa). Wer wegen der Corona-Krise in Kurzarbeit gehen muss, soll weitere Hilfen bekommen. Das Kurzarbeitergeld soll bei längerem Bezug befristet auf bis zu 80 Prozent des letzten Nettolohns erhöht werden - bei Menschen mit Kindern auf bis zu 87 Prozent. Bisher sind es 60 oder 67 Prozent. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Entwurf eines Gesetzespakets von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Das Arbeitslosengeld soll demnach länger zu bekommen sein.
Das Paket geht wiederum auf einen Beschluss der Koalitionsspitzen von vergangener Woche zurück. Nach Angaben aus der CSU sollen diese Änderungen bis Mitte Mai im Bundestag beschlossen werden. Die wesentlichen Beschlüsse:
Bis zu 87 Prozent Kurzarbeitergeld
Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent für Haushalte mit Kindern erhöht. Ab dem siebten Monat folgt dann eine weitere Anhebung auf 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent des pauschalierten Netto-Entgelts. Dies gilt längstens bis 31. Dezember 2020. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten werden für Arbeitnehmer in Kurzarbeit vom 1. Mai bis zum 31. Dezember bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens erweitert.
Drei Monate länger Arbeitslosengeld
Aufgrund der derzeit geringen Aussichten auf dem Arbeitsmarkt soll das Arbeitslosengeld für diejenigen um drei Monate verlängert werden, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde.
Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes sowie die Verlängerung beim Arbeitslosengeld kostet die Bundesagentur für Arbeit (BA) zusammen zusätzliche gut 2,6 Milliarden Euro. Dem stehen den Angaben zufolge Minderausgaben in der Grundsicherung für Arbeitsuchende von schätzungsweise rund 120 Millionen Euro (Kurzarbeitergeld) beziehungsweise 530 Millionen Euro (Arbeitslosengeld) gegenüber.
Waisenrenten werden weitergezahlt
Es soll sichergestellt werden, dass Waisenrenten auch dann weitergezahlt werden, wenn bedingt durch die Corona-Pandemie Ausbildungen und Freiwilligendienste später als üblich beginnen.
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