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Regelaltersrente für den Jahrgang 1956
2022 kann der Jahrgang 1956 in Altersrente gehen. Denn für diesen Jahrgang liegt das reguläre Renteneintrittsalter bei 65 Jahren und zehn Monaten. Voraussetzung ist natürlich, dass die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt ist.
Frühestmögliches Eintrittsalter | Abhängig vom Geburtsjahr. 65 Jahre und 10 Monate für den Jahrgang 1956, für jüngere Jahrgänge bis auf 67 Jahre ansteigend. |
Mindestversicherungszeit | 5 Jahre |
Weitere besondere Voraussetzungen | keine |
Abschläge | keine |
Hinzuverdienst | unbegrenzt möglich |
Bezug als Teilrente | möglich ab dem regulären Rentenalter |
Wer zum Beispiel am 2. März 1956 auf die Welt kam, hat im Januar 2022 sein reguläres Rentenalter erreicht. Mit jedem Jahrgang steigt diese Altersgrenze ein wenig an, zunächst in Einmonats-, später in Zweimonatsschritten, bis zum Jahrgang 1964. Wer 1964 oder später geboren ist, kann regulär erst mit 67 in Rente gehen. Auf diese Weise wird die „Rente mit 67“ schrittweise eingeführt.
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Die Altersrente gibt es nicht automatisch, sondern nur lesenauf Antrag. Wer will, kann also auch einfach weiterarbeiten und später die Rente beantragen. Das bringt ein Rentenplus. Die später bezogene Rente erhöht sich für jeden Monat des verspäteten Renteneintritts um 0,5 Prozent.
Rente beantragen – aber wann? Der richtige Zeitpunkt für den Rentenantrag
Abschlagsfrei nach 45 Jahren: Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Seit 2014 gibt es für besonders treue Kunden der gesetzlichen Rentenversicherung ein Sonderangebot. Wer auf eine 45-jährige Mindestversicherungszeit kommt, kann deutlich vor dem regulären Rentenalter ohne Abschläge in Rente gehen. Dies ermöglicht die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Das Zugangsalter für den abschlagsfreien Rentenzugang wird jedoch schrittweise für jeden späteren Jahrgang um zwei Monate angehoben. Zunächst gab es diese Rente schon ab 63. Für den Jahrgang 1958 gilt für diese besonders begehrte Rente eine Altersgrenze von genau 64 Jahren.
Frühestmögliches Eintrittsalter | 64 Jahre für den Jahrgang 1958, für jüngere Jahrgänge bis auf 65 Jahre ansteigend |
Mindestversicherungszeit | 45 Jahre |
Weitere besondere Voraussetzungen | keine |
Abschläge | keine |
Hinzuverdienst | möglich, bis zum regulären Rentenalter Anrechnung bei Jahreseinkommen über 46.060 Euro brutto |
Bezug als Teilrente | möglich |
Wer zum Beispiel am 15. Januar 1958 geboren ist, hat ab Februar 2022 Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte – sofern die Mindestversicherungszeit von 45 Jahren erfüllt ist.
Bei der 45jährigen Wartezeit werden alle Zeiten mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung angerechnet. Wer früh – etwa mit 16 – die Lehre begonnen und lebenslang durchgearbeitet hat, erfüllt diese Voraussetzung locker. Wer hingegen erst spät ins Arbeitsleben eingetreten ist, wie Akademiker, oder längere Zeit Arbeitslosengeld II (Hartz 4) bezogen hat, kann dieses Ruhegeld in der Regel nicht erhalten.
Viele Mütter haben Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, obwohl sie in ihrem Job längere Zeit pausiert haben. Der Grund: Die so genannten Kinderberücksichtigungszeiten zählen ebenso mit, wenn geprüft wird, ob die für diese Rente nötigen 45 Versicherungsjahre zusammenkommen. Als Berücksichtigungszeit zählt die Zeit der Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10. Geburtstag.
Wer Krankengeld erhält, bekommt dies Zeit ebenfalls auf die 45jährige Wartezeit angerechnet. Dies gilt auch fürs Arbeitslosengeld I – allerdings nicht für die letzten beiden Jahre vor dem Renteneintritt.
Tipp: Mit Minijob Wartezeit erfüllen
Es kann sich lohnen, neben dem Bezug von Arbeitslosengeld I einen versicherungspflichtigen Minijob auszuüben. Der Minijob kann dann dabei helfen, die 45jährige Wartezeit zu erfüllen.
Anders als bei der regulären Altersrente, gibt es kein Rentenplus, wenn man die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erst nach Erreichen des jeweils geltenden Rentenalters beantragt.
Mit Abschlägen nach 35 Jahren: Altersrente für langjährig Versicherte
Für die Altersrente für langjährig Versicherte reichen bereits 35 Versicherungsjahre. Diese Frührente gibt’s zwar schon ab 63, dann aber mit kräftigen Abschlägen.
2022 erreicht der Jahrgang 1959 die 63-Jahres-Grenze. Wenn Sie 1959 geboren sind und 35 Jahre auf Ihrem Rentenkonto haben, können Sie also 2022 in Rente gehen. Dann müssen Sie allerdings einen Abschlag von 11,4 Prozent hinnehmen. Denn das reguläre Rentenalter erreicht Ihr Jahrgang erst mit 66 Jahren und 2 Monaten. Sie gehen also 38 Monate früher in Rente. Da jeder vorgezogene Monat 0,3 Prozent Rente kostet, ergibt sich ein Abschlag von 11,4 Prozent auf Ihre Bruttorente.
Wer zu diesem Zeitpunkt Rentenansprüche in Höhe von 1.000 Euro erworben hat, bekommt als Rente deshalb nur 886 Euro brutto. Davon gehen dann noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Dieser prozentuale Abschlag auf die Bruttorente gilt ein Leben lang. Von den jährlichen Rentenanpassungen profitieren Frührentner aber genauso.
Frühestmögliches Eintrittsalter | 63 Jahre |
Mindestversicherungszeit | 35 Jahre |
Weitere besondere Voraussetzungen | keine |
Abschläge | bis zu 14,4 % (0,3% pro Monat) |
Hinzuverdienst | möglich, bis zum regulären Rentenalter Anrechnung bei Jahreseinkommen über 46.060 Euro brutto |
Bezug als Teilrente | möglich |
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Allerdings muss niemand punktgenau mit 63 Jahren in Rente gehen. Sie können sich auch für einen späteren Rentenbeginn entscheiden, etwa mit 64 oder 65. Dann fällt Ihr Abschlag entsprechend geringerer aus.
Geburtsjahr | Reguläres Rentenalter | Abschlag auf die Bruttorente | |||
---|---|---|---|---|---|
Jahre | Monate | mit 63 Jahren (in %) |
mit 64 Jahren (in %) |
mit 65 Jahren (in %) |
|
1954 | 65 | 8 | 9,60 | 6,0 | 2,4 |
1955 | 65 | 9 | 9,90 | 6,3 | 2,7 |
1956 | 65 | 10 | 10,20 | 6,6 | 3,0 |
1957 | 65 | 11 | 10,50 | 6,9 | 3,3 |
1958 | 66 | 0 | 10,80 | 7,2 | 3,6 |
1959 | 66 | 2 | 11,40 | 7,8 | 4,2 |
1960 | 66 | 4 | 12,00 | 8,4 | 4,8 |
1961 | 66 | 6 | 12,60 | 9,0 | 5,4 |
1962 | 66 | 8 | 13,20 | 9,6 | 6,0 |
1963 | 66 | 10 | 13,80 | 10,2 | 6,6 |
ab 1964 | 67 | 0 | 14,40 | 10,8 | 7,2 |
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Schwerbehinderte können noch vor dem 63. Geburtstag in Rente gehen. Wer 1961 geboren wurde, kann mit einem Schwerbehindertenausweis beispielsweise mit 61 Jahren und sechs Monaten in den Ruhestand. Allerdings wird dann auch ein satter Abschlag auf die Bruttorente fällig. Jeder Monat kostet 0,3 Prozent Rente, bei maximal 36 Monaten also bis zu 10,8 Prozent.
Frühestmögliches Eintrittsalter mit Abschlägen | 61 Jahre und sechs Monate für den Jahrgang 1961, für jüngere Jahrgänge auf 62 Jahre ansteigend |
Frühestmögliches Eintrittsalter ohne Abschläge | 64 Jahre für den Jahrgang 1958, für jüngere Jahrgänge auf 65 Jahre ansteigend |
Mindestversicherungszeit | 35 Jahre |
Weitere besondere Voraussetzungen | Schwerbehinderung bei Beginn der Rente (GdB 50) |
Abschläge | bis zu 10,8 % (0,3 % pro Monat) |
Hinzuverdienst | möglich, bis zum regulären Rentenalter erfolgt eine Anrechnung, wenn der jährliche Bruttolohn 46.060 Euro übersteigt |
Bezug als Teilrente | möglich |
Für den Jahrgang 1958 liegt die Altersgrenze für den regulären (abschlagsfreien) Bezug dieser Rente bei 64 Jahren. Die Schwerbehindertenrente kann man auch maximal drei Jahre vorher mit Abschlägen erhalten.
Tipp: Anspruch auf Erwerbsminderungsrente prüfen
Schwerbehinderte sind häufig auch erwerbsgemindert. Bei starken gesundheitlichen Handicaps sollten Betroffene in jedem Fall prüfen, ob für sie statt der Schwerbehindertenrente die Erwerbsminderungsrente in Frage kommt. Diese fällt aufgrund der für Neurentner seit 2019 verlängerten Zurechnungszeiten deutlich höher aus.