
Der GKV-Spitzenverband warnte bereits jetzt vor den finanziellen Belastungen für die Beitragszahler durch die anstehenden Reformgesetze. Ob Krankenhausstrukturgesetz, E-Health-Gesetz oder Hospiz- und Palliativgesetz: Die zusätzlichen finanziellen Belastungen verschärfen das vorhandene Ungleichgewicht zwischen Ausgaben und Einnahmen. Diese Strukturprobleme würden durch den angestrebten Reform-Marathon der Bundesregierung noch verschärft.
Koalitionsvertrag gilt
Der Koalitionsvertrag „Deutschlands Zukunft gestalten“, den Union und SPD 2013 geschlossen haben, warnt bereits vor Kostensteigerungen. Darin ist unter anderem Folgendes festgeschrieben:
„Die derzeitige gute Finanzlage der Gesetzlichen Krankenversicherung darf nicht darüber hinweg täuschen, dass schon ab 2015 die prognostizierten Ausgaben des Gesundheitsfonds seine Einnahmen übersteigen werden. Dem wollen wir mit einer umsichtigen Ausgabenpolitik begegnen. Der allgemeine paritätisch finanzierte Beitragssatz wird bei 14,6 Prozent festgesetzt, der Arbeitgeberanteil damit bei 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben. Die gesetzlichen Krankenkassen erheben im Wettbewerb den kassenindividuellen Zusatzbeitrag zukünftig als prozentualen Satz vom beitragspflichtigen Einkommen. Der heute vom Arbeitnehmer alleine zu tragende Anteil von 0,9 Beitragssatzpunkten fließt in diesen Zusatzbeitrag ein.“
Fast alle Krankenkassen benötigen Zusatzbeitrag
Das ist inzwischen in Gesetzesform gegossen worden. Seit dem 1. Januar 2015 wird der kassenindividuelle Zusatzbeitrag von Arbeitnehmern und Rentnern erhoben. Er beträgt bei den aktuell 124 gesetzlichen Krankenkassen durchschnittlich 0,83 Prozentpunkte. Die größeren Krankenkassen, die etwa 60 Prozent aller Versicherten repräsentieren, verlangen 0,9 Beitragssatzpunkte.
Wichtige Gesetze – höhere Ausgaben
Nach Berechnungen des Spitzenverbandes schlagen allein die zurzeit anstehenden fünf Gesundheitsgesetze bei den Krankenkassen bis 2019 mit zusätzlich mehr als 11,6 Milliarden Euro zu Buche:
- Krankenhausstrukturreform
Mehrausgaben in den nächsten vier Jahren: rund 6,0 Milliarden Euro - GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
Mehrausgaben in den nächsten vier Jahren: mehr als 3,1 Milliarden Euro - Präventionsgesetz
Mehrausgaben: mehr als 1,0 Milliarden Euro - E-Health-Gesetz
Mehrausgaben in den nächsten vier Jahren: knapp 585 Millionen Euro - Hospiz- und Palliativgesetz
Mehrausgaben: rund 800 Millionen Euro
Zusatzbeiträge bis 1,8 Prozentpunkte
Diese Mehrausgaben müssen über höhere Zusatzbeiträge finanziert werden und gehen nach der derzeitigen Gesetzeslage somit voll zu Lasten der Versicherten. Denn der Arbeitgeberanteil an den GKV-Beiträgen wurde auf 7,3 Prozentpunkten festgeschrieben. Der GKV-Spitzenverband rechnet deshalb damit, dass bereits im kommenden Jahr der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf voraussichtlich 1,1 bis 1,2 Prozent steigen wird. Bis 2019 geht man von individuellen Zusatzbeiträgen von durchschnittlich 1,4 bis 1,8 Prozent aus.
Reagiert die Bundesregierung?
Vor dieser einseitigen Belastung der Versicherten haben verschiedene Gesundheitsökonome bereits gewarnt. In diesem Zusammenhang könnte deshalb die Protokollnotiz zum Koalitionsvertrag von 2013 zur Geltung kommen. Danach könnten die Beitragsanteile der Arbeitgeber wieder steigen, wenn die Belastung der Versicherten durch die Zusatzbeiträge unverhältnismäßig hoch sein würde. Interessant dürfte deshalb sein, ob die schwarz-rote Koalition dieses Thema noch vor der nächsten Bundestagswahl im Jahr 2017 angehen wird.