
Berlin/Bad Homburg (sth). Immer mehr rentenversicherte Beschäftigte nutzen das Angebot, die bei einem vorzeitigen Rentenbeginn drohenden Abschläge durch Sonderzahlungen an die Rentenversicherung vorab auszugleichen. Wie aus dem kürzlich veröffentlichten Versichertenbericht 2020 der Deutschen Rentenversicherung hervorgeht, stieg die Zahl der Extrabeitragszahler seit einer gesetzlichen Neuregelung ab Juli 2017 sprunghaft an. Während im Jahr 2015 nur etwa 1.500 Versicherte zusätzliche Rentenbeiträge zahlten, waren es im Jahr 2018 bereits 17.100. Aufgrund des sogenannten Flexirentengesetzes können Arbeitnehmer*innen jetzt ab dem 50. Lebensjahr Sonderbeiträge zahlen, zuvor war dies erst ab dem 55. Lebensjahr möglich.
Die Summe der vorab an die Rentenkassen gezahlten Sonderbeiträge kletterte dem Bericht zufolge zwischen 2015 und 2018 von rund 31 Millionen auf knapp 291 Millionen Euro. „Der Zuwachs seit 2016 betrifft zudem alle relevanten Altersgruppen: Etwa 3.200 der Ausgleich zahlenden Personen im Jahr 2018 waren im Alter zwischen 50 und 54“, heißt es dazu im Versichertenbericht. Daraus schließen die Experten der Rentenversicherung, dass neben der für Sonderzahlungen herabgesetzten Altersgrenze weitere Faktoren wie das niedrige Zinsniveau oder steuerliche Anreize „eine wichtige Rolle bei der beobachteten Steigerung spielen dürften“.
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