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2,9 Millionen Putzfrauen arbeiten schwarz

Forscher: 2,9 Millionen Haushalte beschäftigen Putzfrau schwarz – dabei geht die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale ganz einfach

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Frau mit Gummihandschuhen putzt Waschbecken im Bad. Bild: IMAGO / Jochen Tack

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Köln/München (dpa/kma). Knapp 90 Prozent der deutschen Haushalte mit einer Reinigungskraft lassen einer Studie zufolge ihre Wohnung schwarz putzen. "Geht man von rund 41 Millionen Haushalten insgesamt aus, beschäftigten im Jahr 2017 über 3,3 Millionen Haushalte gelegentlich oder regelmäßig eine Hilfe – und knapp 2,9 Millionen Haushalte ließen schwarz reinigen und einkaufen", erläuterte Dominik Enste vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW). Der Verhaltensökonom und Wirtschaftsethiker hat die Schwarzarbeit bei Reinigungskräften in einer aktuellen Studie untersucht, die der Deutschen Presse-Agentur in München exklusiv vorlag.

Steuerliche Absetzbarkeit brachte wenig Erfolg

Der Anteil der Schwarzarbeit sei durch die steuerliche Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen sowie der vereinfachten Anmeldung über die Minijob-Zentrale zwar von rund 93 Prozent im Jahr 2005 auf zuletzt 88,5 Prozent im Jahr 2017 zurückgegangen, erläuterte Enste. Doch noch immer sei der "Arbeitsplatz Privathaushalt" weit davon entfernt, ein normaler Arbeitsplatz zu werden - dabei nehmen seit Jahren relativ konstant rund acht Prozent aller Haushalte Hilfe in Anspruch. Enste erwartet, dass die Zahlen sowohl für 2018 als auch für 2019 weitgehend unverändert ausfallen.

Haushaltscheck: Putzfrau ganz einfach anmelden

Wer eine Reinigungskraft im Privathaushalt beschäftigt, die weniger als 450 Euro im Monat verdient, kann sie ganz einfach und in wenigen Schritten bei der Minijob-Zentrale anmelden:

  1. Online-Formular auf der Website der Minijob-Zentrale ausfüllen oder das Haushaltscheck-Formular ausfüllen und mit der Post einreichen. Neben den persönlichen Daten von Arbeitgeber und Minijobber muss man hier nur noch u.a. das Arbeitsentgelt und der Beginn des Minijobs angeben
  2. Betriebsnummer von der Minijob-Zentrale erhalten
  3. SEPA-Basislastschriftmandat  für die Minijob-Zentrale einrichten, damit die Minijob-Zentrale die Arbeitgeber-Beiträge abziehen kann. Das sind: Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, eine Pauschsteuer und Umlagen als Ausgleich für die Aufwendungen bei Krankheit und Schwangerschaft bzw. Mutterschaft des Minijobbers sowie Unfallversicherungsbeiträge. Zurzeit sind das knapp 15 Prozent des Minijobber-Gehalts.


Die Ausgaben können Arbeitgeber zum Teil von der Steuer absetzen.

Anmeldung lohnt sich auch für Putzfrauen

Auch für Reinigungskräfte, Gärtner und andere Minijobber in Privathaushalten lohnt sich die Anmeldung: Sie sind abgesichert im Fall von Krankheit oder Unfall und haben Anspruch auf Urlaub. Außerdem können sie Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen; zurzeit sind das 13,6 Prozent des Einkommens. Auf die spätere Rentenhöhe hat diese Summe zwar nur einen geringen Einfluss, dafür sichern sich Minijobber aber Ansprüche auf Reha-Leistungen und Erwerbsminderungsrente und sammeln Wartezeitmonate für ihre spätere Rente.

Mehr dazu unter Rente und Minijobs auf ihre-vorsorge.de


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