
Mannheim (dpa/tmn). Selbst wenn es nur wenige Stunden für ein Geschäftsessen hinter der Grenze sind: Wer beruflich im europäischen Ausland unterwegs ist, sollte eine A1-Bescheinigung dabeihaben. Diese bestätigt, dass auch während der auswärtigen Tätigkeit Schutz in der deutschen Sozialversicherung besteht, wie die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) erklärt.
Bei Kontrollen drohen hohe Bußgelder
Können Arbeitnehmer die Bescheinigung im Ausland nicht vorweisen, drohen den Angaben nach zum Teil hohe Bußgelder. In Österreich und Frankreich würde derzeit verstärkt kontrolliert, mahnt die Deutsche Rentenversicherung. Die Bescheinigung muss vom Arbeitgeber beantragt werden, und zwar am besten mit ausreichend Vorlauf vor einer Dienst- oder Geschäftsreise, empfehlen die Experten.
In welchen Ländern braucht man eine A1-Bescheinigung?
Konkret benötigen die A1-Bescheinigung Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige, die grenzüberschreitend in der EU oder in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz arbeiten.
Weitere Informationen
www.bgn.de
Mitteilung Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
www.deutsche-rentenversicherung.de
Deutsche Rentenversicherung zur A1-Bescheinigung