Die Rente ist zum Teil steuerpflichtig, auch wenn die Abzüge für Rentner nicht so hoch sind wie für Arbeitnehmer. Aber der Anteil steigt.
Berlin (dpa/tmn). Wer 2021 in den Ruhestand geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. Ab Januar steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von 80 auf 81 Prozent. Somit bleiben nur 19 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen.
Rentner müssen seit 2005 einen Teil ihrer Altersbezüge versteuern. Der steuerfreie Freibetrag reduziert sich seitdem jährlich. Lag er 2005 noch bei 50 Prozent, sank er bis 2015 auf 30 Prozent. 2040 werden die Renten dann komplett steuerpflichtig sein.