
Berlin/Bad Homburg (bmas/sth). Der Abgabesatz zur Künstlersozialkasse bleibt auch im kommenden Jahr stabil. Wie das Bundesarbeitsministerium (BMAS) jetzt mitteilte, hat es zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2022 die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Laut der neuen Verordnung wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert 4,2 Prozent betragen. Ermöglicht worden sei dies durch den "Einsatz zusätzlicher Bundesmittel (Entlastungszuschuss) in Höhe von insgesamt knapp 84,6 Millionen Euro", so das BMAS.
Damit werde "einer Belastung der abgabepflichtigen Unternehmen entgegengewirkt und den negativen wirtschaftlichen Folgen gerade für die Kultur- und Kreativbranche durch die Corona-Pandemie Rechnung getragen", heißt es in der Mitteilung weiter. Gleichzeitig sei "die solide Finanzierung der wichtigen sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern sowie Publizistinnen und Publizisten in der Künstlersozialversicherung weiterhin gewährleistet". Bereits im letzten Jahr hatte die Bundesregierung zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 32,5 Millionen Euro zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes bewilligt.
Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit mehr als 190.000 selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbstständigen Künstler und Publizisten tragen, wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert.