Rente / 26.05.2023

Alle Beschäftigten sollen zusätzliche Rentenbeiträge zahlen dürfen

AfD-Fraktion fordert, Pflichtversicherten über die bestehenden Regelungen hinaus freiwillige Beitragszahlungen zu ermöglichen.

Portikus des Reichstagsgebäudes in Berlin. Bild: IMAGO / imagebroker

Berlin/Frankfurt am Main (sth). Spätestens seit der Riester-Reform von 2001 sind alle rentenversicherten Beschäftigten und Selbstständigen aufgerufen, während des Erwerbslebens neben dem Aufbau ihrer gesetzlichen Rente auch noch zusätzliche Ansprüche durch eine betriebliche oder private Altersvorsorge zu erwerben. Ergänzende Rentenanwartschaften können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in größerem Umfang erst ab dem 50. Lebensjahr durch Sonderbeiträge erzielen. Ein Angebot, das in den vergangenen Jahren - besonders 2022 - zunehmend mehr Beschäftigte bereits genutzt haben.

Nach Ansicht der AfD-Bundestagsfraktion sollten Pflichtversicherte in der Rentenversicherung aber unabhängig von ihrem Alter - also auch schon vor dem 50. Lebensjahr - die Möglichkeit haben, in jedem Jahr in größerem Umfang zusätzliche Beiträge an die Rentenversicherung zu zahlen. In einem Antrag fordern die Parlamentarier, dass 

  1. für die in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten über die bestehenden Regelungen hinaus die Möglichkeit zusätzlicher freiwilliger Beitragszahlungen geschaffen wird, wobei die Summe der Pflichtbeiträge und zusätzlichen freiwilligen Beiträge den jährlichen Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (derzeit 26.528 Euro, d. Red.) nicht überschreiten soll;
  2. für die in der Rentenversicherung freiwillig Versicherten über die regulär laufenden monatlichen Beiträge hinaus die Möglichkeit weiterer zusätzlicher Beitragszahlungen geschaffen wird, wobei die Summe der freiwilligen Beiträge den jährlichen Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (siehe oben) nicht überschreiten soll;
  3. die steuerliche Abzugsfähigkeit von Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben weiter verbessert wird, in dem der berücksichtigungsfähige Höchstbeitrag auf 50.000 Euro erhöht wird, was den bisherigen Höchstbeitrag (siehe oben) fast verdoppele.

Die Parlamentarier begründen ihren Antrag damit, dass den Bürgern mehr Gestaltungsfreiheit bei der Altersvorsorge auch in der gesetzlichen Rentenversicherung gegeben werden müsse. Zudem müssten auch höhere Rentenbeiträge als bislang steuerlich absetzbar sein, heißt es in dem Schreiben. "Beides stärkt die Eigenverantwortung und individuelle Renten der Bürger und überdies auch die gesetzlichen wie privaten Rentenversicherungen."

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Autor

Stefan Thissen