
Berlin (dpa). Der Bundesrat verlangt von der Bundesregierung eine bessere Alterssicherung für jüdische Zuwanderer aus Staaten der früheren Sowjetunion. Menschen, die im Alter zwischen 40 und 60 Jahren nach Deutschland gekommen seien, hätten hierzulande zu geringe Rentenansprüche, um ihren Lebensunterhalt zu sichern, selbst wenn sie hier gearbeitet hätten, heißt es in dem am Freitag von der Länderkammer verabschiedeten Antrag von Bremen, Hamburg und Thüringen. Sie müssten dann im Alter Grundsicherung beziehen.
Juden und Jüdinnen aus Staaten der früheren Sowjetunion mit Ausnahme des Baltikums können in den meisten Fällen vergleichsweise leicht nach Deutschland zuwandern. Seit 1991 seien etwa 200.000 jüdische Zuwanderer von dort aufgenommen worden, heißt es in dem Antrag. Mit Russland und den meisten anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion gebe es keine Sozialversicherungsabkommen, deshalb würden Beitragszeiten und dort erworbene Rentenansprüche nicht anerkannt, so der Bundesrat. Damit würden jüdische Zuwanderer schlechter gestellt als Spätaussiedler.
Das hohe Alter der Betroffene mache eine rasche Lösung erforderlich, so die Länderkammer. Es brauche den im Koalitionsvertrag vereinbarten Fonds für Härtefälle für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer sowie Sozialversicherungsabkommen mit den Herkunftsländern und falls nötig eine Gleichstellung jüdischer Zuwanderer mit Spätaussiedlern.