
Potsdam (dpa/tmn). Mit der Altersvorsorge kann man nicht früh genug anfangen. Berufsanfänger sollten sich deshalb umgehend mit verschiedenen Möglichkeiten beschäftigen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hin. Finanzexperte Erk Schaarschmidt rät, sich zunächst zu erkundigen, ob der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen anbietet. Falls ja, sollten Berufseinsteiger diese in Aktienfonds anlegen.
Berufsanfänger profitieren von der Arbeitnehmersparzulage
„Besonders attraktiv ist das für Berufsanfänger, die weniger als 20.000 Euro brutto im Jahr an zu versteuerndem Einkommen haben“, so der Experte. Sie könnten neben der Arbeitgeberleistung sogar noch einen Zuschuss in Form einer sogenannten Arbeitnehmersparzulage vom Finanzamt für ihre Aktienfonds verlangen. Die Anlage in Aktien sei aber auch unabhängig von vermögenswirksamen Leistungen eine Überlegung wert: Die Sparrate kann dem Einkommen angepasst werden und Sparer haben Zugriff auf das Geld, wenn dies vor Renteneintritt nötig sein sollte.
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