Rente / 20.03.2020

Auch volljähriger Waise kann Geld erhalten

Geld von der Rentenversicherung fließt weiter, wenn erwachsene Hinterbliebene zum Beispiel eine Ausbildung oder ein FSJ absolvieren.

Bild zum Beitrag "Auch volljähriger Waise kann Geld erhalten". Das Bild zeigt einen jüngeren Mann auf einer Parkbank beim Zeitunglesen.

Berlin (dpa/tmn). Wenn ein oder beide Elternteile gestorben sind, erhalten Kinder grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag eine monatliche Waisenrente. Diesen Anspruch haben sie gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung. Aber auch wenn sie volljährig sind, können sie unter bestimmten Umständen die Hinterbliebenenrente bekommen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin.

Das gilt, wenn sie noch eine Schul- oder Berufsausbildung absolvieren, sich zum Beispiel für ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr entscheiden oder sich im Bundesfreiwilligendienst engagieren. Die Waisenrente zahlt die Rentenversicherung maximal bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.

Die Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, etwa zwischen Abitur und Studium, darf höchstens vier Kalendermonate betragen. Dauert der Übergang länger, fällt die Waisenrente zwischenzeitlich weg. Sie wird erst dann wieder gezahlt, wenn der neue Ausbildungsabschnitt beginnt.

Mehr zum Thema:

www.drv-einlebenlang.de/Hinterbliebenenrente

Hier steht die Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ der Deutschen Rentenversicherung zum Download bereit

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 Deutsche Presseagentur – Themendienst