
Berlin (dpa). Zahlt ein Unternehmen seinen Mitarbeitern weniger als den Mindestlohn, kann es von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Zu dem Schluss kommen die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags in einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Gutachten. Die mögliche Vergabesperre betreffe „sämtliche Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträge", so die Bundestagsexperten.
Melderegister für Mindestlohnbetrüger
Damit sich die Auftraggeber über Mindestlohnverstöße informieren können, ist laut den Wissenschaftlichen Parlamentsdiensten auch ein Melderegister für Mindestlohnbetrüger zulässig. So sei das Datenschutzrecht, das dem entgegenstehen könne, grundsätzlich auf juristische Personen nicht anwendbar, „da es sich nicht um personenbezogene Daten handelt, auch nicht, wenn der Name des Unternehmens sich von einer Person ableitet", so die Expertise. Der Linken-Abgeordnete Victor Perli hatte die Wissenschaftlichen Dienste mit dem Gutachten beauftragt. Perli forderte ein entsprechendes Register, wie er der dpa sagte.
Ausschluss aus den Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge
„Der Ausschluss aus den Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge hätte eine extrem abschreckende Wirkung", so Perli. „Wer sich nicht an die Regeln hält, muss bestraft und von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden." Das diene dem Schutz der vielen Firmen, die Tariflöhne zahlen. Zuvor hatte sich die Gewerkschaft IG Bau für ein solches Melderegister ausgesprochen.
Jedes Jahr werden Tausende Verstöße gegen den Mindestlohn verfolgt. Die Dunkelziffer schätzt Linken-Arbeitsmarktexperte Perli als hoch ein.