Finanzen / 06.11.2020

Banken müssen „Verlustpuffer“ bilden

Strengere Vorschriften für Banken sollen die Finanzbranche krisenfester machen und Kleinanleger sowie Steuerzahler besser vor Verlusten schützen.

Frankfurt am Main, Gebäude im Bankenviertel vor blauem Himmel.

Berlin (dpa). Dieses Ziel verfolgt das sogenannte Risikoreduzierungsgesetz, das der Bundestag am Donnerstag verabschiedet hat. Künftig sollen Eigentümer und Gläubiger eines Geldinstituts die Kosten einer eventuellen Bankenrettung tragen, nicht mehr der Steuerzahler. In der Finanzkrise vor mehr als zehn Jahren mussten angeschlagene Institute mit Milliardenhilfen des Staates gestützt werden.

EU hat Richtlinie vorgegeben

Deshalb müssen große Banken künftig etwa einen „Verlustpuffer“ von mindestens acht Prozent der Bilanzsumme zurücklegen, die im Krisenfall Verluste abfedert. Zudem dürfen sie eine Verschuldungsobergrenze von drei Prozent der Bilanzsumme nicht überschreiten. Besonders von Verlustrisiken betroffene Anleihen dürfen darüber hinaus nur noch in einer Stückelung von mindestens 50.000 Euro vertrieben werden. Mit dem Gesetz setzt die große Koalition eine Richtlinie der Europäischen Union um. Hintergrund der neuen Regelungen ist das EU-Bankenpaket vom Juni 2019.

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 Deutsche Presseagentur