
Berlin (iv/bmas/drv). Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Modernisierung der Sozialversicherungswahlen beschlossen. Die Neuerungen soll die Wahlen transparenter und bekannter machen, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Zudem soll der Frauenanteil wachsen. Die Deutsche Rentenversicherung bewertet die Reform positiv.
Bei den Sozialversicherungswahlen werden Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber in die Selbstverwaltung gewählt. Die Selbstverwaltung trifft die wichtigen Entscheidungen in der Rentenversicherung.
Das Gesetz erleichtert unter anderem der Zugang zu Gremien und Wahlen: So sind künftig weniger Unterstützerunterschriften für Vorschlagslisten notwendig und die Frist für die Listenzusammenlegungen wird zeitlich begrenzt. Die Pflicht zur Dokumentation des Listenaufstellungsverfahrens sorgt für mehr Transparenz im Vorfeld der Wahl. Zudem sollen Frauen und Männer künftig möglichst zu je mindestens 40 Prozent auf den Listen zu den Wahlen der Selbstverwaltungsorgane der Unfall- und Rentenversicherungsträger berücksichtigt werden. Außerdem bekommen ehrenamtliche Selbstverwalter Anspruch auf Fortbildungsurlaub.
Die Wahlbeteiligung lag 1993 noch bei 43 Prozent, seit 2005 stagniert sie bei etwa 30 Prozent. Der Frauenanteil liegt in den Vertreterversammlungen und Verwaltungsräten der Sozialversicherungsträger bei knapp 23 Prozent, in den Vorständen der Renten- und Unfallversicherungsträger bei 20 Prozent.