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Bundesregierung sieht keine Renten-Doppelbesteuerung

Antwort auf FDP-Anfrage: Auch der steuerpflichtige Teil der Rente fließt in hinreichendem Maße steuerunbelastet zu.

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Frau im Rentenalter sitzt am Wohnzimmertisch mit einem Taschenrechner und füllt Formulare aus.

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Berlin (sth). Die Bunderegierung sieht weiterhin keine Doppelbesteuerung von Rentenbeiträgen und Renten. Auch der steuerpflichtige Teil der Rente fließe Rentnerinnen und Rentnern "in hinreichendem Maße steuerunbelastet" zu, heißt es in der jetzt veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Eine „Doppelbesteuerung“ von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen sei "damit ausgeschlossen". Nach einer Definition des Bundesfinanzhofs (BFH) wäre eine doppelte Besteuerung von Renten "nur dann gegeben, wenn der aus versteuertem Einkommen geleistete Teil der Altersvorsorgeaufwendungen höher ist als die voraussichtlich steuerunbelastet zufließenden Rententeilbeträge", schreibt die Regierung. 

Derzeit seien bundesweit rund 142.000 Einsprüche anhängig, mit denen sich Steuerpflichtige gegen eine vermeintliche Doppelbesteuerung der Alterseinkünfte wendeten, heißt es in der Regierungsantwort weiter. Davon würden derzeit rund 135.000 Einspruchsverfahren ruhen. Die Betroffenen beriefen sich bei ihren Klagen auf zwei beim BFH anhängige Verfahren (Aktenzeichen: X R 20/19 oder X R 33/19) oder ein Verfahren beim Finanzgericht des Saarlands (Az.: 3 K 1072/20), so die Regierung. Warum für die übrigen Verfahren keine Ruhe angeordnet worden sei, könne "verschiedene Gründe haben".

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