Finanzen / 28.09.2021

Das ändert sich zum 1. Oktober

Soziales, Finanzen, Gesundheit: Die wichtigsten Neuerungen für Arbeitnehmer und Verbraucher zum 1. Oktober.

Das ändert sich zum 1. Oktober. – Aufgeschlagener Terminplaner.

Berlin (dpa/iv). Zum 1. Oktober tritt eine Reihe von neuen Regelungen in Kraft. Die wichtigsten für Verbraucher im Überblick.

Quarantäne und Schnelltests

Ungeimpfte werden für Verdienstausfälle wegen einer angeordneten Corona-Quarantäne im Normalfall nicht mehr entschädigt. Einen bundesweit einheitlichen Starttermin gibt es nicht, aber die Bundesländer wollen diese Regelung im Laufe des Oktobers umsetzen. Im Bund-Länder-Beschluss ist der 1. November 2021 als spätester Termin vorgesehen. Schon ab dem 11. Oktober müssen Schnelltests, die etwa beim Zugang zu Restaurants oder Veranstaltungen benötigt werden, von Ungeimpften in der Regel selbst bezahlt werden.

Elektronisches Rezept

Nach einer Testphase in Berlin und Brandenburg können Arztpraxen vom 1. Oktober an bundesweit freiwillig elektronische Arzneimittelrezepte ausstellen. Patienten können die eRezepte dann zum Beispiel per Smartphone verwalten, aber auch ein Papierausdruck bleibt möglich. Ab Januar ist das eRezept für verschreibungspflichtige Medikamente ein Muss.

Inkassogebühren

Erleichterung für Schuldner kleiner Beträge: Inkassodienstleister müssen Betroffene schon beim ersten Kontakt in der Regel informieren, in wessen Auftrag sie handeln, um welchen Vertrag es geht und welche Kosten bei Verzug entstehen könnten. Bei kleinen Forderungen bis 50 Euro sollen die Inkassokosten, die Schuldner zusätzlich zahlen müssen, nicht höher ausfallen als die Forderung selbst. Wichtige Teile des Gesetzes treten am 1. Oktober in Kraft.

Energiekostenvergleich

Größere Tankstellen sind vom 1. Oktober an verpflichtet, einen Kostenvergleich verschiedener Energieträger wie Benzin, Diesel, Strom, Erdgas oder Wasserstoff in Euro je 100 Kilometer an Zapfsäulen oder im Verkaufsraum auszuhängen. Die neuen Regeln sollen helfen, Verbraucher für alternative Antriebe zu sensibilisieren.

Verbraucherverträge

Am 1. Oktober tritt der erste Teil des Gesetzes für faire Verbraucherverträge in Kraft. Wie die Stiftung Warentest berichtet, dürfen Firmen nicht mehr in ihren AGB die Abtretung von Geldansprüchen ausschließen. Das sei wichtig, wenn Verbraucher Rechtsdienstleister nutzen möchten, die zum Beispiel bei Flugverspätungen Ansprüche durchsetzen.

Ebenfalls neu: Energieverträge dürfen von Oktober an nicht mehr ausschließlich telefonisch geschlossen werden. Kunden müssen einen Vertragsabschluss immer zusätzlich ausdrücklich in Schriftform bestätigen, zum Beispiel per E-Mail oder SMS.

Weitere Verbesserungen für Verbraucher folgen schrittweise 2022. Von März an etwa wird die automatische Verlängerung von Verträgen beschränkt.

Mindestlohn

Gerüstbauer werden besser bezahlt. Der Mindestlohn im Gerüstbauer-Handwerk steigt von bislang 12,20 Euro pro Stunde auf 12,55 Euro. Für Oktober des kommenden Jahres ist bereits eine weitere Anhebung auf 12,85 Euro vereinbart. Die Tariflöhne in der Branche liegen allerdings deutlich höher: Hier steigt der Eck-Stundenlohn zum 1. Oktober auf 17,47 Euro.

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 Deutsche Presseagentur – Themendienst