
Bad Homburg (sth). Wer vorzeitig – das heißt vor der persönlichen Regelaltersgrenze – in Rente gehen will, muss in der Regel mit Abschlägen rechnen. Von den knapp 804.000 Beschäftigten, die 2019 aus Altersgründen in Rente gingen, nahmen rund 184.000 oder 22,9 Prozent Abschläge wegen vorzeitigen Rentenbeginns in Kauf. Das geht aus aktuellen statistischen Analysen der Deutschen Rentenversicherung hervor, die ihre-vorsorge.de vorliegen. Im Durchschnitt bekamen die Frührentner des Vorjahres demnach mehr als zwei Jahre (26,4 Monate) vor dem regulären Rentenbeginn ihre erste Rente gezahlt.
Trotz der im Einzelfall hohen Renteneinbußen, die mit einem vorzeitigen Rentenbeginn verbunden sind, kehrt also immer noch knapp ein Viertel der neuen Rentner dem Job vorzeitig den Rücken. Ein größer werdender Teil von ihnen nutzt aber offenbar die Möglichkeit, zum Ausgleich von Rentenabschlägen Sonderbeiträge zu zahlen. Laut aktuellen Daten der Rentenversicherung haben Versicherte im vergangenen Jahr rund 415 Millionen Euro zum Ausgleich von Rentenminderungen eingezahlt – im Jahr 2018 waren es noch 291 Millionen Euro. Hauptgrund für die steigenden Zahlen dürfte sein, dass die Sonderbeiträge derzeit im Vergleich zu anderen sicheren Geldanlagen sehr rentabel sind. Experten sprechen von einer Rendite von bis zu drei Prozent.
Jahrgang 1957: Rentenbeginn mit 63 kostet 10,5 Prozent Abschlag
Die Rentenversicherung rechnet auf Wunsch ab dem 50. Lebensjahr kostenlos aus, was es kosten würde, eine mit vorzeitigem Rentenbeginn verbundene Rentenminderung auszugleichen. Die Höhe des Beitrags ist abhängig vom Durchschnittsverdienst im jeweiligen Jahr (2020 = vorläufig 40.551 Euro), dem Beitragssatz zur Rentenversicherung (2020 = 18,6 Prozent) und dem Prozentsatz, um den die Rente gekürzt wird (Beispiel: 10,5 Prozent Rentenminderung für Versicherte des Jahrgangs 1957, die mit dem 63. Geburtstag statt dem regulären Rentenalter von 65 Jahren und elf Monaten in Rente gehen wollen). Nach einer bestimmten Formel wird daraus der notwendige Beitrag zum Ausgleich der Rentenminderung errechnet. Im Jahr 2018 nahmen bereits 17.086 Rentenversicherte diese Möglichkeit wahr – 2014 waren es erst 967.
Die Ausgleichszahlungen können bis zu zweimal jährlich in Raten überwiesen und als Aufwendungen für Altersvorsorge beim Finanzamt geltend gemacht werden. Entscheidet man sich später dann doch für einen regulären Rentenbeginn, würden diese Beiträge für eine höhere Rente sorgen. Wer sich individuell ausrechnen lassen möchte, in welcher Höhe Beiträge gezahlt werden können und ob sich das lohnt, kann einen kostenfreien Beratungstermin in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Kostenfreies Telefon: 0800 1000 4800.
Erwartete Rente – zu erwartende Ausgleichskosten
Bei erwarteter Rentenhöhe von ... brutto | und um ... Jahre vorgezogenem Rentenbeginn | beträgt der monatliche Rentenabschlag | So viel kostet es, den Abschlag zu vermeiden |
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600 Euro | 1 Jahr (3,6 %) | 21,60 Euro | 4.943 Euro |
2 Jahre (7,2 %) | 43,20 Euro | 10.270 Euro | |
3 Jahre (10,8 %) | 64,80 Euro | 16.026 Euro | |
800 Euro | 1 Jahr | 28,80 Euro | 6.591 Euro |
2 Jahre | 57,60 Euro | 13.693 Euro | |
3 Jahre | 86,40 Euro | 21.368 Euro | |
1.000 Euro | 1 Jahr | 36 Euro | 8.238 Euro |
2 Jahre | 72 Euro | 17.116 Euro | |
3 Jahre | 108 Euro | 26.710 Euro | |
1.200 Euro | 1 Jahr | 43,20 Euro | 9.886 Euro |
2 Jahre | 86,40 Euro | 20.539 Euro | |
3 Jahre | 129,60 Euro | 32.052 Euro | |
1.400 Euro | 1 Jahr | 50,40 Euro | 11.534 Euro |
2 Jahre | 100,80 Euro | 23.962 Euro | |
3 Jahre | 151,20 Euro | 37.394 Euro | |
www.deutsche-rentenversicherung.de
Broschüre der Deutschen Rentenversicherung in Bayern mit (u.a. auf S. 35: Notwendige Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen im 2. Halbjahr 2020)