
Berlin (dpa) Zuletzt wankte die Koalition mal wieder im Fall von Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen. Doch Union und SPD regieren auch - wer von bisherigen Projekten profitiert:
Baukindergeld: Das bereits gestartete Förderprogramm zum Baukindergeld greift Familien angesichts steigender Immobilienpreise unter die Arme. Es gibt einen Zuschuss von 1200 Euro je Kind und pro Jahr. Dieser wird über 10 Jahre ausgezahlt und beläuft sich somit auf insgesamt 12 000 Euro pro Kind.
Gewährt wird das Baukindergeld für Familien und Alleinerziehende mit einem Kind bis zu einer Grenze von 90 000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen im Jahr. Bei mehreren Kindern darf die Grenze höher liegen. Mit dem Baukindergeld fördert der Staat den Bau und Kauf von Haus oder Wohnung.
Kindergeld: Das Kindergeld soll ab Juli 2019 laut Kabinettsbeschluss vom Juni um zehn Euro pro Monat erhöht werden, ein höherer Grundfreibetrag bei der Steuer und zusätzlich ein höherer Kinderfreibetrag sollen gewährt werden. In einer zweiten Stufe soll das Kindergeld ab Januar 2021 um weitere 15 Euro angehoben werden.
Hinzu kommt eine Entlastung mittlerer und unterer Einkommen bei der sogenannten kalten Progression. Kalte Progression entsteht, wenn Einkommens- und Lohnerhöhungen nur die Inflation ausgleichen und die Kaufkraft kaum steigt. Mehr zu zahlende Steuern sind die Folge.
Entlastung bei Kita-Gebühren
Das nun im Kabinett beschlossene "Gute-Kita-Gesetz" soll Geringverdiener von Kita-Gebühren befreien. Die Gebühren entfallen für Eltern mit Anspruch auf Kinderzuschlag und/oder Wohngeld. Nach der von der Koalition zudem geplanten Ausweitung des Kinderzuschlages sollen Eltern von 280 000 Kita-Kindern nicht mehr für die Kita zahlen müssen.
Hartz-IV-Bezieher werden schon heute nicht durch Kita-Gebühren belastet. Im Kern soll das Gesetz zudem bessere Qualität für die Kitas bringen.
Mütterrente und Erwerbsminderungsrente
Alle Rentner sollen durch das Ende August im Kabinett beschlossene Rentenpaket profitieren. Denn das Rentenniveau, das Verhältnis der Rente zum Lohn, soll für alle bis 2025 bei 48 Prozent stabil gehalten werden. Zugleich soll der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen.
Vor allem soll es aber Verbesserungen für einzelne Gruppen geben. Durch eine erweiterte Mütterrente sollen alle Mütter und Väter mit Erziehungszeit, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, zusätzlich einen halben Rentenpunkt gutgeschrieben bekommen. Sieben Millionen Mütter und Väter sollen bessergestellt werden. Auch die finanzielle Lage der Erwerbsminderungsrentner soll sich verbessern.
Weiterbildung und Arbeitslosengeld
Die Weiterbildung von Beschäftigten soll durch ein im September im Kabinett beschlossenes Gesetz unabhängig etwa von Alter und Betriebsgröße ermöglicht und so verbreitert werden. Auch für Aufstocker, die ihren geringen Lohn mit Hartz IV aufbessern, soll es Weiterbildungsförderung geben.
Arbeitslose sollen leichter Arbeitslosengeld I beziehen können. Sie sollen künftig dafür innerhalb von 30 Monaten mindestens 12 Monate Beiträge gezahlt haben müssen. Heute muss man mindestens 12 Monate in den letzten 24 Monaten versichert gewesen sein, um Arbeitslosengeld zu erhalten.