Finanzen / 11.10.2019

Diese Förderungen gibt es für Azubis

In der Ausbildung verdient man in der Regel nicht viel Geld. Azubis sollten sich daher schon im Vorfeld über Fördermöglichkeiten informieren.

Bild zum Thema Diese Förderungen gibt es für Azubis: Gruppe von Auszubildenden steht an einer Werkbank im Handwerksbetrieb.

Berlin (dpa/tmn). In einer staatlich anerkannten dualen Ausbildung hat ein Azubi Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Darauf weist das IHK-Berufsbildungsmagazin „Position“ auf seiner Website hin. Voraussetzung: Der Azubi wohnt nicht bei den Eltern, und der Betrieb ist vom Elternhaus aus nicht in angemessener Zeit erreichbar. BAB wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt und nicht zurückgezahlt. Die Höhe ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Ausbildungsvergütung.

BAB und Schüler-Bafög müssen nicht zurückgezahlt werden

Bafög-Leistungen kommen für Azubis an einer förderungsfähigen Berufsfachschule infrage. Der Satz wird individuell berechnet, geklärt wird auch, ob ein eigenes Einkommen oder Vermögen beziehungsweise das von Eltern oder Partner den Ausbildungsbedarf decken kann. Der Höchstsatz wurde im August von 708 auf 825 Euro angehoben. Der Antrag geht an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Das Schüler-Bafög muss nicht zurückgezahlt werden.

Wenn das Geld nicht reicht: Bildungskredit

Gibt es keine Förderung oder reicht das Geld trotzdem nicht, können Azubis einen Bildungskredit beantragen. Die KfW-Förderbank gewährt ihn denjenigen, die in den letzten 24 Monaten ihrer Ausbildung und zwischen 18 und 35 Jahre alt sind. Er ist unabhängig vom eigenen Einkommen oder dem der Eltern. Nach einer Frist von vier Jahren beginnt die Rückzahlung in monatlichen Raten von 120 Euro.

Weitere Informationen

ihk-position.com
Online-Info des IHK-Berufsbildungsmagazins Position

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 Deutsche Presseagentur – Themendienst