
Bad Homburg (mjj/sth). Schon in diesem Jahr konnten sich zahlreiche Versicherte der Deutschen Rentenversicherung freuen: Leistungen wurden ausgeweitet und die Renten stiegen zum 1. Juli im Westen um 3,22 und im Osten um 3,37 Prozent. Und auch wenn die Prognosen der Konjunkturforscher für 2019 verhaltener als in den Vorjahren klingen, scheint eine deutliche Rentenerhöhung auch Mitte 2019 wahrscheinlich. Schließlich steigen die Gehälter wie auch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiterhin.
Plus für Mütterrente und Erwerbsminderungsrente
Die bevorstehende Rentenerhöhung ist aber nicht die einzige positive Botschaft: Die Mütterrente wird ab 2019 deutlich ausgeweitet. So will es das Rentenpaket der Bundesregierung, das erst im Herbst beschlossen wurde. Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden stärker angerechnet. Die betreffenden Renten werden so pro Kind um monatlich 16,02 Euro brutto im Westen und um 15,35 Euro im Osten erhöht.
Wer im kommenden Jahr erstmals eine Erwerbsminderungsrente erhält, kann sich zudem über eine Verlängerung der Zurechnungszeit freuen. Sie stellt neue Erwerbsgeminderte so, als hätten sie vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zum Alter von 65 Jahren und acht Monaten weitergearbeitet. Bis Ende 2018 wurde gerechnet, als ob neu Betroffene bis zum Alter von 62 Jahren und drei Monaten im Beruf gestanden hätten. Je länger die Zurechnungszeit, desto höher die Erwerbsminderungsrente.
Rentner zahlen weniger an die Krankenkasse
Außerdem zahlen Rentner, die als Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, vom 1. Januar an nur noch die Hälfte des Zusatzbeitrags. Der Grund: Neben der Hälfte des allgemeinen Krankenversicherungsbeitrags zahlt die Rentenversicherung dann auch die verbleibenden 50 Prozent des Zusatzbeitrags, den die Rentner bisher alleine tragen mussten. Dieser ist je nach Krankenkasse individuell hoch, durchschnittlich liegt er bei einem Prozent.
Zeitgleich müssen Rentner aber mehr zur sozialen Pflegeversicherung beitragen - hier steht eine Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte an. Für diejenigen, die bis März 2004 Rentner wurden, gilt diese Änderung ab Ende Dezember 2018, für alle anderen von Ende Januar 2019 an. Die Beitragsanteile werden automatisch von der Bruttorente einbehalten. Pflichtversicherte Rentner und Rentnerinnen werden über die Änderung in der Regel durch einen Hinweistext in den Kontoauszügen informiert.
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