
Berlin (iv). Wer nicht das Glück hat, dass sein Arbeitgeber die Altersvorsorge seiner Mitarbeiter komplett aus eigener Tasche finanziert, soll immerhin über die Entgeltumwandlung betrieblich vorsorgen können. Seit 2002 haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber einen Teil des Gehalts in die betriebliche Altersvorsorge investiert.
Doch eine Erfolgsgeschichte war die Entgeltumwandlung bislang nicht. Das belegt nun auch eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Die Forscher werteten die Verdienststrukturerhebung aus dem Jahr 2014 aus. Das Ergebnis: Nur 19 Prozent der Berechtigten machen Gebrauch von dieser Möglichkeit.

Für Geringverdiener kaum attraktiv
Die Akzeptanz der Entgeltumwandlung ist ausgerechnet bei Geringverdienern mau. Mit zunehmendem Verdienst steigt praktisch linear der Anteil der Nutzer.
Ähnlich sieht es beim Blick auf die Betriebsgröße aus: Je mehr Beschäftigte, desto höher die Teilnehmerquote. Auch die Tarifbindung spielt eine Rolle. In Betrieben mit Tarifbindung betreiben 24 Prozent der Beschäftigten Entgeltumwandlung, in solchen ohne Tarifbindung nur 14 Prozent.
Außerdem: Männer nutzen die Entgeltumwandlung häufiger als Frauen (21 zu 16 Prozent), höher Qualifizierte häufiger als Menschen mit geringer beruflicher Bildung, Vollzeitbeschäftigte eher als Menschen in Teilzeit.
Dort, wo Entgeltumwandlung eher üblich ist, werden in der Regel auch höhere Beiträge umgewandelt. Im Schnitt wandeln Arbeitnehmer jährlich 1.328 Euro um.
Entgeltumwandlung verpflichtend?
„Wenn man für GeringverdienerInnen die betriebliche Altersvorsorge voranbringen will, führt vermutlich kein Weg daran vorbei, unterstützend tätig zu werden“, so das Fazit von Mitautor Johannes Geyer. Denkbar seien finanzielle Anreize und eine vorgeschriebene Mindestbeteiligung der Arbeitgeber.
Wolle man aber die Verbreitung schnell und weniger selektiv steigern, müsse man die betriebliche Altersvorsorge verbindlich vorschreiben. Dabei stellten sich aber weitreichende Gestaltungsfragen zur Umsetzung und der Verteilung von Lasten und Risiken.
Der Gesetzgeber hat zu 2018 mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eine Reihe von Verbesserungen eingeführt, die die betriebliche Altersversorgung attraktiver machen sollten. Da sich die Studie auf Zahlen von 2014 bezieht, bleibt offen, inwieweit sich die Reformen ausgewirkt haben.
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