
Berlin (bd). Wer einen Teil seines Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung steckt, spart Steuern und Sozialabgaben. Den Rechtsanspruch auf die Entgeltumwandlung gibt es seit fast 20 Jahren. Doch eine DIW-Studie zeigt: Besonders Geringverdiener und Frauen nutzen kaum ihre Spielräume.
Die Autoren Johannes Geyer und Ralf Himmelreicher haben die Verdienststrukturerhebung 2018 ausgewertet und damit ihre bisherigen Ergebnisse auf Basis der Erhebung von 2014 aktualisiert. Fazit: Auch 2018 machte weniger als ein Fünftel der Berechtigten in der Privatwirtschaft Gebrauch von der Entgeltumwandlung. Gegenüber 2014 ist der Anteil sogar leicht von 18,7 auf 18,5 Prozent gesunken.
Betriebliche Altersvorsorge: So geht's
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Der Staat unterstützt Arbeitnehmer bei der Altersvorsorge – aber wie funktioniert das eigentlich mit der Betriebsrente? Und für wen lohnt sich betriebliche Altersvorsorge (bAV)? ihre-vorsorge.de informiert.
Geringverdiener bleiben meist außen vor
Laut Studie steigt die Verbreitung der Entgeltumwandlung nahezu linear mit dem Bruttolohn. Bezogen auf die Höhe der Beiträge zeigt sich sogar ein exponentieller Verlauf.
Das heißt: Wer wenig verdient und damit ein größeres Risiko der Altersarmut hat, wird zumindest von dieser Form der Vorsorge kaum erreicht. Ausgerechnet bei Geringverdienern spielt die Entgeltumwandlung „eine marginale Rolle“, stellen die Autoren fest.
Am untersten Ende der Einkommensskala ist Entgeltumwandlung die absolute Ausnahme. Nur ein Prozent der Minijobber macht mit. Das dürfte wesentlich daran liegen, dass sich die meisten Minijobber gegen die Rentenversicherungspflicht entscheiden und damit ihren Rechtsanspruch verlieren.
Außerdem: Männer nutzen die Entgeltumwandlung häufiger als Frauen (22 zu 16 Prozent). Sie zahlen im Schnitt auch höhere Beträge ein.
Durchschnittlich wandeln Arbeitnehmer jährlich 1389 Euro um. Der gesetzliche Spielraum bleibt damit kaum ausgeschöpft. 2021 sind steuerfrei rund 6800 Euro, sozialabgabenfrei rund 3400 Euro möglich.
Schlusslicht Gastgewerbe
Beim Blick auf die Betriebsgröße zeigt sich: Je mehr Beschäftigte, desto höher die Teilnehmerquote. In Kleinstbetrieben kommt Entgeltumwandlung nur bei jedem zehnten Beschäftigten vor.
Auch die Tarifbindung spielt eine Rolle. In Betrieben mit Tarifbindung betreiben 25 Prozent der Beschäftigten Entgeltumwandlung, in solchen ohne Tarifbindung nur 15 Prozent. Entsprechend ist Entgeltumwandlung in den östlichen Bundesländern weniger verbreitet als im Westen.
Bei den Branchen liegen die Banken und die Versicherungswirtschaft vorne. Hier nehmen 50 Prozent der Frauen und sogar 55 Prozent der Männer teil. Auch die Energieversorgung und das verarbeitende Gewerbe liegen mit 30 Prozent noch über dem Schnitt. Im Gastgewerbe fristet die Entgeltumwandlung dagegen ein Schattendasein. Nur vier Prozent der Berechtigten nehmen teil.
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