Soziales / 14.02.2020

Entsandte Beschäftigte werden besser geschützt

Mit einem neuen Gesetz soll die Position von Beschäftigten aus dem EU-Ausland gestärkt werden. Das hat auch wirtschaftliche Vorteile.

Bild zum Thema Entsandte Beschäftigte werden besser geschützt: Europäische Flagge weht an einem Fahnenmast.

Berlin (dpa). Beschäftigte, die vom EU-Ausland nach Deutschland entsandt werden, sollen künftig verstärkt zu hiesigen Bedingungen arbeiten. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Das Ziel sind mehr Schutz für die entsandten Beschäftigten – aber auch der Wirtschaft vor Lohndumping und unfairer Konkurrenz. Umgesetzt werden soll damit eine überarbeitete Entsenderichtlinie der EU.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Bisher gelten für die entsandten Beschäftigten nur Vorschriften über Mindestentgelte. Künftig sollen für sie Vorgaben zu allen Elementen der Entlohnung gelten. Etwa Überstundensätze oder Schmutz- und Gefahrenzulagen müssen demnach künftig für alle in Deutschland arbeitenden Arbeitnehmer gezahlt werden. Der Gesetzentwurf stellt auch Anforderungen an Unterkünfte auf, die vom Arbeitgeber befolgt werden müssen.

Neuregelung der EU-Entsenderichtlinie gilt ab 30. Juli

Wenn bestimmte Arbeitsbedingungen in deutschlandweit geltenden allgemeinverbindlichen Tarifverträgen geregelt sind, sollen sie künftig auch für entsandte Arbeitnehmer gelten. Bislang galt dies nur für das Baugewerbe. Die Zollbehörden sollen dies kontrollieren. Dazu soll der Zoll um rund 1.000 neue Mitarbeiter verstärkt werden.

Heil sagte: „Europa ist mehr als ein Binnenmarkt, Europa steht auch für sozialen Fortschritt und Schutz.“ Das Gesetz soll zum 30. Juli 2020 in Kraft treten.

Weitere Informationen

www.bmas.de
Mitteilung des Bundesarbeitsministeriums

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 Deutsche Presseagentur